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1 (1928) Die Familie Hertmanni
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nach dem Antreten dieses Besitzes manche Seufzer aus schwerem Herzen auf-gestiegen, vielleicht auch manche Tränen über den Besitz der Burg geflossen sein.

Nur bis zum Jahre 1744 blieb Wilhelm Joseph hier ungestörter Besitzer.Da erhob am 14. Februar 1744 Caspar Bernhard Balduin von Weed beimgeistlichen Hosgericht zu Köln gegen ihn Klage auf Rückgabe dieses Besitzes.Die Klage wurde hauptsächlich damit begründet, daß die den Verkauf tätigen-den Geschwister zur Zeit des Verkaufs minderjährig gewesen, und die Güterweit unter dem Wert verkauft worden seien. Nach langjährigen Prozessen, dieviel Geld verschlangen, mußte der Sohn des Ankäufers, Johann WilhelmJoseph, beide Güter gegen Erstattung der vorgenommenen Verbesserungen,Neubauten beider Häuser usw. an die Familie von Weed zurückgeben. Nach-dem er noch vergebens appelliert hatte, scheint die Abtretung erst Ende 1773erfolgt zu sein.

Der Sohn des Caspar Bernhard Balduin von Weed, mit Namen FriedrichJohann Caspar, Freiherr von Weed starb am 23. März 1779 auf der Kollen-burg, also in demselben Jahr wie der letzte Hertmanni. Sein noch in der Kirchezu Willich vorhandener Totenschild mit Wappen nennt ihn „zeitlebens" Herrzu Groß- und Klein-Kollenburg. Es sollte damit wohl sein angeborenes Rechtbesonders betont werden. Tatsächlich gelangte er erst einige Jahre vor seinemTode in den Besitz der Güter. Der letzte Weed, welcher zu Kollenburg wohnte,war Johann Friedrich? er besaß noch 1794 die Güter. Seine Mißheirat miteiner Brauerstochter Anna Maria Hoertges und große Schulden nötigten ihnzum Verkauf. Er starb gänzlich verarmt zu Willich.

Zu Anfang des 19. Jahrhunderts war Letiere, welcher eine von Weed zurFrau hatte, Besitzer der Kollenburg. Von diesem kaufte es die Familie Ing-manns, welche heute noch Eigentümerin ist. Von den Gutsgebäuden ist freilichnichts mehr erhalten. Klein-Kollenburg ist völlig abgerissen und ganz ver-schwunden.