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Hertmanni H — 746 — und sodann als Pate der Maria Caecilia TheresiaHertmanni") im Jahre 1711 — 1621 —. Das 1. Mal ist ihm, was ja bei derhochadeligen Gesellschaft des ersten Freiherrn, obwohl er selbst damals nochnicht geadelt und noch weniger Freiherr war, das Adelsprädikat beigelegt.
Johannes Wilhelm widmete sich dem geistlichen Beruf und wurde am 2b.3. 1683 zum Priester geweiht. Er war Kanonikus von S. Severin in Köln.Er starb am 4. 11. 1712 und ist in der Schnurgassenkirche zu Köln begraben.Noch heute ist dort an der Wand neben einem der Seitenaltäre seine Grab-platte aus schwarzem Marmor zu sehen, die das ältere Wappen der Hert-manni und die Inschrift trägt: Obiit/ro, 1712 ckis 4. Novembris ^ckmockumDeverenckus Dt Llarissimus Dominus ckoüanvss V^illielmus Hertmanni, ckurisDtriusque Dioentiatus LolleZiatae Dcolesiae 8ti. 8sverini Sanonious Lapitu-laris Dt Lamerarius Illustrissimorum D. D. Lomitum De lVlanckerscbsick,RIanIrenbeim Dt 8almae. Deillerscbeiät Lonsiliarius Reguiesoat In ?see. —
Auch auf dem S. 56 abgedruckten gemalten Stammbaum heißt es vonihm: Diversorum principum et 8tatuum imperii consiliarius,
Johannes Wilhelm scheint über nichtunerhebliche Geldmittel verfügt zu haben,die er bei seinem Ableben zu Wohlfahrts-zwecken vermacht hat.
Zunächst hat er am 25. 6. 1699 zu-sammen mit seiner noch lebenden Schwe-ster Mechthildis das elterliche Wohnhausauf der Oststraße in Hamm seiner Vater-stadt geschenkt, an der er sehr hing, da-mit sie es als Armenhaus verwende. Zu-gleich gab er für Armenzwecke eineSumme Geldes, aus deren Zinsen Armebis in unsere Zeit hinein bedacht wurdenund die heute noch als Hartmann'scheStiftung besteht.
Die Schenkungsurkunde, die uns überdie Familie mancherlei Mitteilungenmacht, hat folgenden Wortlaut:
Kundt, und Zue wisen sey hie-mit, das ich Iohan WilhelmHertManni dero rechten Licen-tiat, und der collegiat Kirchen8ancti 8everini in Sollen, Sano-nicus Lapitularis /: als mir Vor,
Grabmal des Kanonikus JohannWilhelm Hertmanni — 52 — inder Schnurgassenkirche zu Köln.
und nach, die ümständtliche, und gewise Benachrichtung zu kommen, wiewoll, gottgefällig, und tröstlich sein würde, die Römisch Catholische Armen,und Bedürfftige, in der Etat Hamme, in gutem Zu gedencken :/ Zu trostauffnehm: und unter Bringung Besagter Catholischer, absunderlich alter,ohn Vermögender fünften auch ehrlichen, und Bürgerlichen Herkommens
D Kölner Kirchenbücher S. Maria in PaSculo S. 151.
Kölner Kirchenbücher S, Lupus 134, 29.
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