der Wissenschaft durch ihren offenen Kopf ausgezeichnetes leisten, daßdiesen, ich möchte sagen, reinen Verstandesmenschen, der Sinn fürdas Schöne und zumal für das Schöne in der Kunst so vollständigabgeht, oder besser: daß ihnen dieser in der Erziehung, in Schule undUmgang, dann in ihrer Thätigkeit und durch ihre Neigungen unent-wickelt geblieben ist. Auf alle diese Leute möchte ich die ganze Über-z eugungstrme eines Künstlers einwirken lassen, damit sie dadurch be-wogen, von Verstandeswegen untersuche» und zu ahnen beginnen, welch'hohe Schätze die Kunst birgt, die nur darauf warten, gehoben zuwerden. Hier gelangen wir an den Punkt, der auch dem bloßen Ver-standesmenschen die Berechtigung der Kunst beweisen muß: Sie istdas einzige Mittel, die Gefühlsregungen, die sich durch Worte nichtausdrücken lassen, in einer Sprache, die dem Eingeweibten leicht ver-ständlich ist, auszudrücken, denn: Sie vergeistigt jedes Ding, indemsie ihm den Ausdruck des Gefühls verleiht, das sein Schöpfer empfunden.Wie deutlich diese Sprache ist, wolle man an folgendem Beispiel selbstbeobachten: Man zeige einem geistig gesunden Kinde, daß vielleicht imWalde oder in einer Bauernhütte ausgewachsen ist und seinen lauterenSinn, den ihm die Mutter Schöpfung mitgegeben, noch nicht einge-büßt, ein Werk der Baukunst. Es wird nach Betrachtung desselbenungefragt Gedanken äußern, die seinem bisherigen Gesichtskreis voll-ständig fern liegen, und mit Sehnsucht aufgeregt nach dem neuen un-bekannten verlangen.
Welche Früchte der Mangel an künstlerischer Bildung zeitigt, sei aneinigen krassen Beispielen gezeigt:
Die Werke der Schriftsteller, Dichter, Bildhauer, Maler usw. sindgegen Diebstahl des geistigen Eigentums durch Gesetz einigermaßengesichert. Ja selbst die meist mechanischen Arbeiten der Photographenund Geometer sind „gesetzlich geschützt." Die Werke aber des Bau-meisters sind ausdrücklich vom Schutze ausgenommen, also vogelfrei —und zwar mit der Begründung, daß man das geistige Eigentum anBauwerken „rechtlich" nicht genau genug sestlegen könne, zumal esBrauch sei, „daß der Eine vom Andern absehe." Was mag nun soein Juriste sich wohl unter Baukunst vorstellen? Beweist nicht dieFassung des Gesetzes, daß man in jenen Kreisen glaub:, es mit einer
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