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8 (1847) [Jus - Mei]
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Meineid

legung des falschen Zeugnisses neben der Consiscation des Erhaltenen zeitige Awangsar-beilsstrafe. Verleitung zum falschen Zeugnisse soll, wenn dieses die Strafe der Einsper-rung zur Folge hatte, mit zeitiger Zwangsarbeit, wenn es Verurtheilung zur zeitigenZwangsarbeit oder Deportation veranlaßt«, mit lebenswieriger Zwangsarbeit, wenn es dieselebenslängliche Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe herbeisührte, mit dem Tode bestraftwerden. Der, welcher hinsichtlich eines in einer Civilsache zugeschobenen oder zurückgescho-benen Eides meineidig erscheint, verliert das Bürgerrecht (Art.366 des 6<><Ic: pö-nal). Nach dem Artikel 1363 des französischen Civilgesehbuchs (6»cte Napoleon) wird,ist der zugeschobene oder zurückgeschobene Eid geleistet, der Gegentheil mit dem Beweisedes Meineides nicht zugelassen. Der Gesetzgeber entschloß sich darum zu dieser Bestim-mung, damit der Rechtsstreit unter dem Vorwände des begangenen Meineides nicht er-neuert werde, dagegen verfolgt der öffentliche Ankläger den Schuldigen. Handelt es sichWn einem vom Richter auferlegten Eid, so läßt das französische Proceß-Gesetzbuch diePwtie zum Beweise des Meineids zu.

Der Papismus maßt sich das Recht an, von der Eidespflicht zu dispensiren, Königenund Völkern zu gestatten, sich.der beschworenen Pflicht zu entziehen Meineidsprivilegien.

Die Schriften der Jesuiten sind eine Schule des Meineides.Der Eid", sagt El-lendorf, Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichstentheologischen Autoren dieses Ordens. Darmst. 1840, der S. 5261 vom Eide u. s. w.handelt, auf S. 52,mußte den Casuisten ein weites Feld geben, ihre casuiftische Spitz-findigkeit zu üben, und sie haben es mit solchem Erfolg gethan, daß sie mit Hilfe des Ge-brauchs zweideutiger Worte, des «tiroctorium intsntiniiis und der reslrictio mentalis,glücklich über den Meineid wegzukommen gelehrt haben." Der Verfasser laßt es an Be-lege» nicht fehlen.Wir schließen", heißt es noch bei ihm,mit einer Stelle aus Pal-lao":So oft sich dir irgend ein anständiger Grund darbietet, die Wahrheit zu ver-heimlichen, so kannst du ohne Sünde eines zweideutigen Eides dich bedienen. Wenn da-her auch, wie Sanchez, Bonarcina und Andere bei ihnen sehr richtig bemerken, Derje-nige, so dich fragt, jede Zweideutigkeit mit ausschließen will und dich eidlich auffordert,ihm die Wahrheit ehrlich und ohne alle Zweideutigkeit zu sagen, so kannst du dennoch am-phibologisch schwören und einen Vorbehalt machen. Denn du kannst hinzuverstehen, duwolltest ohne ungerechte Zweideutigkeit schwören.""

Solchen sauberen Lehren, die freilich dazu geeignet sind, den Meineid zu empfehlen,»at.sich dis traurige Erfahrung an die Seite gestellt, daß er sich nicht selten macht. DieLeeratur der Strafrechtspflege ist Urkunde. Um nur auf die letzten 30 Jahre zurückzu-bliüen, so zeigt sich eine ganze Gallerie von solchen Bildern der Jmmoralitat in bunter Reihe.

Von welchem Einflüsse waren die unbestraften oder sogar belohnten Meineide, vondenen so viele Seiten der Jahrbücher unseres Jahrhunderts berichten! (Almanach derWetterhöhne.) Allein die Biographie Talley rand's, der den Eid wie ein Kleidungs-stück wechselte, ist ein vollbeschriebenes Blatt.

Landgraf Philipp der Großmüthige von Hessen ließ einmal eine, baldsehr selten gewordene, Münze schlagen, mit der Aufschrift:

Besser Land und Leut verloren,Als einen falschen Eid geschworen

Welchen Commentar hat die Geschichte der letzten drei Jahrhunderte geschrieben!

Bopp

Meiningen, s. Sächsische Herzogthümec. ,

20) Di essend ach, Geschichte von Hessen. Darmstadt 1831. S. 142.