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1 (1824) Bibliothek der Humanitäts-Wissenschaften zur Selbstbildung für Jünglinge von reiferem Alter : philosophische Wissenschaften
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für jene, die eine Ehe schließen wollen. Die eheliche Verbin-dung muß nach dem Ausspruche der Vernunft das Werk derfreyen Wahl, und einer gegenseitigen, innigen und uneigen-nützigen Liebe seyn, die sich auf die moralischen Eigenschaftender beyden Gatten, nicht überaus die Regungen der Sinnlichkeitoder auf egoistische Nebenabsichten gründet. Während der Ehesind beyde Gatten zur gewissenhaftesten wechselseitigen Treue,zur gegenseitigen geistigen und sittlichen Ausbildung, zum ge-meinschaftlichen Ertragen der häuslichen Sorgen, zur gegen-seitigen Unterstützung, zur Nachgiebigkeit und Schonung, undzur sorgfältigen Erziehung der Kinder verpflichtet. Der Gatteals das Oberhaupt der Familie soll den Seinigen durch dieedelsten Vorzüge des Geistes und Herzens als Muster vorleuch-ten, seine Familie ernähren und beschützen, mit demBeyspieleder Thätigkeit und Ordnungsliebe vorangehen, seine Angehöri-gen zur Erfüllung ihrer Pflichten führen, und Härte, Eigen-sinn und Mißtrauen verbannen, und eingetrerene Mißverständ-nisse mit schonender Nachsicht ausgleichen. Die Gattinn dage-gen soll dem Gatten treu und liebend anhängen, ihn achten,ihn durch treue Besorgung der häuslichen Angelegenheiten un-terstützen, ihm jede unnöthige Verdrießlichkeit und Kränkungersparen, in Collisionsfällen ihren Willen dem Willen desMannes unterwerfen, die erste physische Pflege der Kindermit mütterlichem Herzen besorgen, und sich im engen Kreiseder Häuslichkeit thätig und heiter bewegend, alles vermei-den, was den häuslichen Frieden trüben könnte. Die Tren-nung der Ehe darf nur auf die durch die bürgerlichenGesetze vvrgeschriebene Weise geschehen, und berechtiget dieGetrennten zu einer zweyten Ehe zu schreiten, in so fernediese nicht durch Religionsvorschriften oder bürgerliche Gesetzeverbothen wird. Hier müssen wir noch bemerken, daß vor demAusspruche der Vernunft nur die monogamische Ehe als zulässigerscheint, weil nur durch sie die Erzeugung und Erziehungder Kinder am besten und vollständigsten erreicht werden kann.Da der Zweck der Ehe nicht nur in der Erzeugung sondern