34 »
weder für jetzt noch für die Zukunft beeinträchtige«/ erlaube«/und auf diese Weise seine sittliche Würde vernichten. Die sitt-liche Klugheit dagegen, welche sich reinsittliche Zwecke als denGegenstand ihrer Bestrebungen aufstellt, und zu ihrer Realisi-rung die wirksamsten und zugleich auch rechtmäßigen Mittelergreift, erklärt in Beziehung auf individuelle Glückseligkeitnur jene Mittel erlaubt, die dem Sictengesetze nicht entgegensind, und gestattet dem Menschen zur Beförderung seines per-sönlichen Wohls nur das zu thun, was durch das Moral-Ge-setz nicht verkochen ist. Das moralische Wesen darf also fürseine guten Zwecke auch nur gute und rechtmäßige Mittel wäh-len, und nie von dem unrichtigen Grundsätze, als heilige derZweck das Mittel, ausgehen. Denn die Triebfeder, durch wel-che das moralische Individuum in seiner Handlungsweise be-stimmt wird, besteht keineswegs in der Vorstellung der mögli-chen auch.noch so guten Folgen einer Handlung, sondern einzigin dem Begriffe ihrer Pflichtmäßigkeit. Ein guter Zweck darfalso nicht durch schlechte Mittel befördert, und keine dem Sit-tengesetze entgegenstrebende Handlung, die wahrscheinlichen Fol-gen mögen auch noch so gemeinnützig seyn, unternommen wer-den. Indessen nimmt das sittliche Wesen doch immer auf dieFolgen Rücksicht, und berechnet sie im voraus, um dem beab-sichtigten Guten die größte Ausdehnung zu geben, und durchdasselbe, so viel in seinen Kräften liegt, den Gesammtzweckder Menschheit, stets fortschreitende harmonische Ausbildung allerAnlagen und Kräfte, zu befördern. Dazu gehört aber auch einegroße Fertigkeit in der Ausübung des Guten, eine nicht ge-meine, nur durch Erfahrung zu erlangende Menschenkenntniß,und ein Herz, das die Menschen mit reinem Wohlwollen um-faßt, und einen für die Beförderung des Guten nie zu er-müdenden Enthusiasmus in sich trägt.
§. 21 .
Nicht jede Handlung, die ihrer äußern Erscheinung nachdem Gebothe der Pflicht entspringt, ist auch moralisch gut;