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nichtet werden können. Das bedingte, mittelbare Wohlgefal-len heißt Schätzung, die sich auf die Vorstellung der Zweck-mäßigkeit einer Sache gründet. Ein Thier können wir seinerNützlichkeit wegen schätzen, aber keineswegs achten, aber auchnicht verachten, weil seine Handlungen kein Werk der Freyheir,sondern der Naturnolhwendigkeit sind. Aber der Mensch, demseine Vernunft eine Norm für seine Handlungen vorhält, dieer vermog der ihm angeborncn Freyheit befolgen kann undsoll, wird verachtet, wenn er gleich dem Thiere nur seinensinnlichen Begierden lebt. Der Grund dieses Unterschiedes liegtin der sittlichen Freyheit des Menschen, d. i. in seiner Unab-hängigkeit von den Naturgesetzen. Wenn es auch nicht zu er-klären ist, wie der Mensch frei) ist, so ist diese Freyheit alseine Thatsache des Bewußtseyns, und durch dieunbedingt gebiethende Gesetzgebung der Ver-nunft, so wie durch das nicht hintanzuweisende Urtheil desGewissens außer allen Zweifel gesetzt.
§. io.
Die Norm, die in dem rein praktischen Vermögen unsererVernunft, welches auch unsere moralische Natur ge-nannt wird, gegründet ist, und nach der diese den Werthoder Unwerth menschlicher Gesinnungen, Entschließungen undHandlungen ohne Rücksicht auf deren Angemessenheit zur Er-füllung der Forderungen der Sinnlichkeit, ganz aus sich selbstbeurtheilt, wird das Moral- oder Sittengesetz genannt.Sie ist das höchste und letzte Gesetz, dessen Realisirung derFreyheir von der Vernunft aus eigener Macht, ohne von derSinnlichkeit dazu angeregt zu werden, oder auf sie irgendeine Rücksicht zu nehmen, gebothen wird. Wesentlich ist dasSittcngesetz von einem Naturgesetz unterschieden. Das letztereschließt alle Freyheit aus, und bezeichnet eine physische Noth-wendigkeit. Dem ersteren dagegen kommt nur in so ferne Noth-wendigkeir zu , als die praktische Vernunft den Menschen nö-rhigt, das, was dem Moralgesetze gemäß ist, unbedingt zu