129
Denkrichtigkeit, die nahmlichen, und es muß also auch in die-ser Hinsicht eine allgemeine Sprachlehre bestehen,welche sich über die einzelnen Abweichungen erhebt, die mei-stens das Werk klimatischer Nationalität, manchmahl auch nurdes Zufalles und der Willkühr sind. Sie stellt für den höhernSyntar den allgemeinen gleich verbindlichen höchsten Grundsatzauf: naturgemäße Folge und Verbindung der Worte nach deminner» logischen Verhältnisse der in der Rede enthaltenen Vor-stellungen.
§. i6.
Synonymik.
Synonymik ist die Kenntniß der von logischen Grund-sätzen abhängenden Regeln für die richtige und genaue Unter-scheidung sinnverwandter, doch nicht gleichbedeutender Wörter;wie z. B. anständig, sittsam, bescheiden, ehrbar.Diese vier Worte erklärt Eberhard auf die folgende Weise:„Das Anständige vermeidet das Anstößige, so fern es entwe-der ekelhaft, oder der sittlichen Würde des Menschen überhaupt,oder der Würde eines gewissen höher» Standes entgegen ist.Sittsam stehet allem Heftigen und Auffallenden entgegen.An dem Sittsamen gefällt ein gewisser Ton der Mäßigungin seinen Bewegungen, in seinen Reden, inseinen Blicken,in seiner Kleidung, so fern in allem diesen nichrs Übertriebe-nes, nichts zu Starkes, nichts Heftiges, nichts Auffallendesist. Und das Alles darum, weil dieser Ton der Mäßigung nichtallein ein Zeichen der inner» Ruhe, der Selbstbeherrschung,der Überlegung und der Herrschaft der Vernunft, sondern auch- der Achtung gegen sich selbst und Andere ist. Die Beschei-denheit ist die Einschränkung des Gebrauches unserer Rechte,die aus dem mäßigen Urkheile von unserem eigenen Wertheund unserer eigenen Vollkommenheit entspringt. Der B e-scheidene verlangt daher keine Ehrenbezeigungen, weil ecvon seinen Vollkommenheiten keine hohen Begriffe hat. EinLiebhaber ist bescheiden, wenn er nur auf unschuldig«
Philosoph. Al'lheil. I. Pan». I