und Strafrechtes im Staate, die Rechtsverletzung und dasZwangsrecht zwischen Staaten und Staaten, handelt vonKriegsrechten, Friedensschlüssen, Coalrtionen, hülfeleistendenAlliirten, Neutralität u. s. w.
Inder angewandten Staatslehre wird vorgetragen:
») Die National-Okonomie: über Entstehung,Vermehrung, Vertheilung und Consumtion des National-Reichthumes.
b) Die S taa ts w irth sch aft: über den Einfluß derhöchsten Gewalt auf das National-Vermögen, auf den Land-bau, auf Manufactur- und Fabrikwesen, auf den Handel.Zu ihr gehört die Finanz-Wissenschaft, welche die Staatsaus-gaben, Staatseinnahmen und Steuern behandelt.
c) Die Polizey-Wissenschaft, und zwar, nachihren einzelnen Zweigen: Sichrrheits-, Ordnungs-, Sani-täts-. Armen- und Cultur-Polizey, zu welcher letztem wiederSitten-, Erziehungs-, Religions-, Jndustrie-Polizey u. s. w.gehören.