716 Staatswissenschaften
System (s. d.) (ökonomische, landwirth»schaktliche oder Agricu'tursystem), das Jn-dustriesystem (Merkantil-, Handels,oder Fabriksystem), welches das Staats«wohl auf Begünstigung der Fabriken, Ge.werbe und de« Handels vor allen anderngegründet glaubt, das Oekonomie.Jndustriesystem oder das System vonAdam Smith (s. unter d.) unk endlich dasSystem der allgemeinen Freiheitaller Gewerbe und der gleichenDertheilung aller Lasten. Eigentlichpaßt in der Praxis keins dieser Systemevollkommen auf den Staat, sie müssen abernach dem BcrhLltniß eine« jeden benutzt unddas Gute eines jeden, mit dem Anwendba-ren der ander», vereint werden. (7>r.)
Staats-Wissenschaften, die demSkaatsmanne als solchen zum Regiereneine« Staats und zum Ordnen von dessenauswärtigen Verhältnissen unmittelbar nö-thigen Wissenschaften. Wohl davon zu un-terscheiden ist die Kameralwiffenschafl, wel-che bas Technische der Verwaltung (die Sand»wirthscha'is-, Gewerbs, und Fabrikkundeumfaßt).. Die S. zerfallen in reinphi-losophische, zu den das Natur- undVölkerrecht, das Staalsrecht u. die Volks»wirthschaftlehre (s. d.) gehört, in rein»geschichtliche, zu der die Geschichte deseuropäischen (und überhaupt des cultivirtcnStaatensystems), Statistik, positives Staats-recht, praküscheS Völkerrecht, Diploma-tie und Staatspraxls (s. d. a.) zu zählensind, »nd in gemischte, wozu Staats-kunst (Politik), StaatSwirtbschaftSlehre, Fi«rianzwissenschaft und die Polizeiwlffenschaft(s. d. a.) zu rechnen sind. Alle diese Wissen-schaften s. unter ibren einzelnen Artikeln.Systematisch wurden die S. in folgendenWerken behandelt: Real, die Staatskunst,aus dem Französischen übersetzt von Gchü-lein, Franks, u. Leipzig 1762—67, 6Bde.;Eh. D- Voß, Handbuch der Staatswisscn-fchaften, Leipzig 17S6 folg., 4 Bde.; Pö-litz , die Staatswissentchaft im Lichte unse-rer Zeit, Leipzig 1823 folg., neue AuSz.1827-, K. G. Stössig, Entwurf einer En-cyclopädie und Methodologie der gesumm-ten Staatswissenschaften und ihrer Hülfs-disciplinen, Leipzig 1793; A. Lips, dieStaaiSwiffenschatlslehr«, Erlangen I3t8;von Jakob, Einleitung in das Studium derStaatswissenschaft, Halle 1819; K. H. L.Pölitz, Grundriß für encyclopäb. Vorträgeüber die gesammte Staarswiffenscha'ten,Leipzig 1822. (kV.)
Staats-Wohl, die Wohlfahrt desStaats als Ganzes betrachtet, begebt immöglichsten Gedeihen aller Staatsbürger.Vgl. Staat.
Staats-zeitung, t) eine Zeitung, diefür »inen besonder» Staat bestimmt ist, oderunter Aufsicht desselben erscheint. 2) (preu-ßische S.), eine unter Aussicht des preu-ßischen StaaiS erscheinende Zeitung, die
Stab
jedoch nur rücksichtlich der das Inland be-treffenden Artikel officiell, sonst aber haib-ofsiciell ist, besonders aber in Bezug aufPreußen sehr interessante Artikel, überden Norden aber manche gute Notizengibt; erschien seit 1819 unter der Ober-aufsicht des Staatsraths von Stägcmann(s d.) und der Redaktion des HofrathsHeun, dann unter der Johns und endlichjetzt Cottels. Sie bat ft'l einigen Jahrengrößeres Format, besseren Druck u. Papier,und eine größere Anzahl Blätter erhalten,so daß sie jetzt alle Lage erscheint. SeitJuli 1832 hat sie unter dem Titel: Maga-zin für die Literatur des Auslan-des, ein wissenschaftliches Beiblatt unter derRedaction von Lehmann erhalten. (/>-.)
Staats-zweck, s. unter Staat.
Stall via (§r. 77-!,«-.), Pflanzengat«tung aus der natürl. Familie der Diosmeen,zur 1. Ordn. der S. Kl. des Linn. Syst,gehör-'g. Arten: «. rsflisr», »rurinos»,xinisolis, zierliche, am Eap heimische, zuZierpflanzen geeignete Siräuchcr.
Stab, 1) überhaupt ein Körper, wel«eher bedeutend in die Länge gedehnt, undverhälknißmäßig dünn oder schmal, aberdoch nicht sehr biegsam ist, daber oft so v.w. Stange, Barre, Stock; 2) (Böttcher),so v. w. Faßdauben; 3> der Stock, an wel«chem man gebt, daher 4) auch bildlich das,worauf man sich stützt; 5) überhaupt eiaStock, weniger zum Stützen als zum Ge-tragen werden. 6) (Antiqu ), Stäbe dien-ten im Alterthum als Auszeichnung fürältere Personen und Könige (s. Scepter),-in den Volksversammlungen trug der He-rold einen S., den ec dem zum SprechenAufstehenden reichte, um durch Aufhebungdesselben Stille zu gebieten. Friedenibotentrugen auch Stäbe vor sich her (s. L-fln-osiis). Außerdem war der S., in beson-derer Form auch den Hirten beigelegt (s.Hirtenstab), welchen später in der christ-lichen Kirche der Bischof symbolisch als Hirtder Gemeinde trug (s. Bischofsstab). DerS. als Mittel bei Zaubereien angcwendet(Aauberstab) ist nicht modern, sondernschon in der griechischen Mylhe erscheintdamlt Hcrmes; mit Hülfe desselben schlä-fert er vie Augen der Menschen ein (vgl.Oixluoeiio); eben so verwandelt Atbeve denOdysseus mit einem S. in einen Greis u.durch die Berührung mit demselben S.macht sie ihn wieder jung und rüstig; aufgleich« Weise berührt Poseidon die Äjarem't einem S. und macht sie muthig zumKampf« gegen die Troer, und wie Kirkede« Odysseus Begleiter in Schweine ver-wandelte, berührte sie sie ebenfalls miteinem S. Außerdem s. ThyrsoS. InAegypten war der S« mit einem daraufgesetzten Auge Attribut des Osirisund bezeichnetc Würde und Wachsamkeit7) (Meßk.), ein Längenmaß von 2 Ellen,