(Atadt, !) (Staats!».), eine Gemeinheit,die das Recht bat, jede bürgerliche Nahrung(Handwerke, Fabriken, Brauerei) zu betrei-ben (und zwar da, wo Zünfte vorhandensind, zunstmäß'g) u. welche unter der Auf-sicht einer ordentlichen Communalobrigkeit(Stadtrath, s. d.) steht. Sonst hielt manes für ein durchaus nithiges Erforderniße'ner S., daß sie Mauern, Gräben undLhore habe, und nannte selbst größereSiädte ohne dieselben, wie Haag, einenMarktflecken oder ein Dorf; seit dem Endedes vorigen Jahrh. hält man aber Wallund Graben mit Recht nicht mehr für einErforderniß einer T. Städte sind entwe-der landsässig, wenn ihre Gemeine alsEigenthüinrrin des Grund und Bodens an-gesehen wird, oder hintersätstg (Mediat-städte), wenn sie auf dem Grund u. Bodeneiner Domäne oder einer Privatperson lie-gen. 'ebcr die ehemaligen Reichsstädte s.Reiche ädte und über die jetzigen freienStädte f. d. Jede S. hat besondereStadirechte (s. d. 1), die nach der Ver-schiedenheit der Städte auch verschieden sind.Eben so differirt die Verfassung der Städteungemein. Ehedem gehörten Verwaltungund Justiz ausschließlich dem Stadtrathe,der unter dem Vorsitz eines BürgemeistcrS(s. d.), welche Stelle alljährlich wechselte,sieh berieth. Die übrig« Einrichtung war,wie sie unter Rathscollegium (s. d.) be-schrieben ist. Jetzt ist diese Verfassungwohl großeniheils nach dem Vorbild derpreußischen Städteordnung von 1808 we-sentlich rnodisicirt. Die Justiz ist unterdem Nam-n eines Stadtgerichts (s. d.)streng von der Verwaltung geschieden. Letzterezerfällt wieder in 2 Theile, in eiren regieren-den u. in einen berakheodcn. Ersteren bildetder Stadtrath uvter Vorsitz eines rechtskun-digen Bürgermeisters sin grdßern Städtenmit dem Titel Oberbürgermeister). Ihmsteht auch wohl unter allerhand Titeln einGehülfe an der Seite. Stadtsyndicus,Stadtschreibcr, Senatoren mstiren noch,wenn auch unter andern Titeln, doch derThat nach, wie es unter Rathscollegiumbeschrieben ist. Die'cr Rath hat nun diestädtische Pouzei, die Aussicht über Ge-werbe, di« Bevormundung des Communal-vermögens, die Eintreibung der städtischenAbgaben u. dgl. unter sich. Dem Stabt-rakhe steht aber ein beratheudeS Eellegiumzur Seite. Es besteht aus den Stadt-verordneten, d. h. aus mehreren vonSneyilop, Wörtcrb. gweiundzwanzigster Bi».
und aus der Bürgerschaft gewählten Perso-nen, deren Zahl nach der Größe der S'ädiesich richtet. Sie cvntroliren den Sndt-rath» fassen Beschlüsse über das Gemein-wohl, ballotlrcn über die Aufnahme neuerBürger u. s. w. Sie stehen in einem ähn.lichen Berhältniß zu dem Stadtrath, alswie die ständiichen Versammlungen in kon-stitutionellen Staaten zu den Regierungen.Natürlich ist diese Einrichtung in jedemStaate nach den Verhältnissen rnodisicirt undGröße u. Lokalitäten der S. haben auch hier-auf den wesentlichsten E nfluß. 21 (Ge'ch.).Städte waren im Atterthum höchst einfach;Wohnhäuser, wie sie die rohe Kunst Her-stellen konnte, mit einer Mauer, die wederdurch Höhe, noch durch Festigkeit ausgezeich-net gewesen zu sein scheint, umgeben, bilde-ten eine S.; gemeinschaftlich war ein Tempel,der nirgends in einer S. vergessen war,so wie bei jedem Haus schon der Gott desHauses seinen Altar bekam. So sind wenig-stens die Siädte, wie sie noch Homeros ausseinem Heldcnalter schildert, während diespätere Zeit die Anforderung höher stellteund keinem Ort den Namen einer S. zu-kommen ließ, wo nicht noch außer Tem-peln auch ein Theater, Gymnasium, Ver-sammlungshaus für obrigkeitliche Personen,ein Markt u. etliche Brunnen waren DieEitelkeit der Griechen, die sich gern alle Er-findungen anmaßten, aber oft darüber selbstunter einander in Srreit geriethen suchtensich auch den Ruhm zu erhalten, die erstenStädte gegründet zu haben; Athen undLykosura m Arkad'cn stritten um den Vor-rang. Da die Städte ursprünglich meistals Aufluchtsirter gegen kriegerifche Ein-fälle dienten, so mußte bei ihrer Gründungmeist auf eine feste Sage Rücksicht genom-men werden; man wählte meist Höhen, di«nach Platon, nicht allein die Festigkeit, son-dern zugleich auch die Reinlichkeit begünstig-ten ; die Nähe des Wasser war auch ndthiz a.der Gesundheit dienlich waren die gewähltenOrte eben'alls wegen der hohen Lage NachThukydides Bemerkung legten die Griechen»aus Furchr vor Seeräubern, ihre Siädte fernvon der Küste an. Der Städtebau der altenGriechen mag sich nicht vortheilhafr aus.gezeichnet haben, winklicht u. eng werden IhreStädte beschrieben; besserer Geschmack »ndzweckmäßigere Anlage ging von Jonien ausund wurde in Griechenland bekannter seitPerikles Zeit, wo Hippodamos aus Miletc»den Piräsus zu einer herrisshen S um-fchuf, Lhurit nach winkelrechlen, großenA Stra»