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10 (1835) Universal-Lexikon oder vollständiges encyclopädisches Wörterbuch : . 10 / Huß bis Karkos
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334 Jagdschrelber

schreiber, J.-secretäir, ein bei ei-nem Jagdamte angcsteltter Schreiber oderSecretär. Er hat die das Jagdwesen be-treffenden Verordnungen auszufertigen unddie von Jagdbcamten eingehenden Rechnun-gen und Berichte vorläufig zu untersuchen.J.-seil (Fubrm.), der lange Riemen oderdie starke Schnur, welche an dle Zügelder Pferde befestiget ist und womit derKutscher die Pferde lenkt- I.-feiler,s. unter Jagdhandwerksleute. I.-spieß,so v. w. Fangeisen. I.-steine, Steinezur Bezeichnung der Grenzen eines Jagd-reviers. J.-stiefeln, überhaupt großeStiefeln von starkem Leder, vorzüglich vonJuchtenleder, wo die rothe Seite auswen-dig ist Sie reichen bis an die halben Dick-beine, sind aber zum Niederklappen, so daßsie bis unter das Knie herabgeichlagen wer-den können; die Schube sind von dop-peltem Juchtenleder. I.-stock, I.-ste-cken, 2Z Ellen lange Stöcke, oft obenmit einer Gabel, welche di« Jäger bei einerTreibjagd tragen, wenn nur herrschaftlichePersonen schießen. In der Zeit, wo dieHirsche das Bast abgeschlagen haben, sindauch diese Stöcke geschält. I.-strick,(Bibelspr.), ein Strick oder eine Schlinge,Jemanden damit zu fangen. I.-stücke, 1)Gemälde, auf denen eine Jagd od. jagdbareThiereim Wald qruppirt od. erlegt in Massezusammenl-cgend dargestellt sind. 2) (Ja-gers, Kriegsw.), auf einem Kriegsschiffe diebeiden vordersten Kanonen zu beiden Seitendes Vorsteven, deren man sich vorrügüchbei der Verfolgung feindlicher Schiffe be-dient. S) S. unt. Jagdmusik. I. - sym -phonic, s. unter Jagdmusik. I.-tag,ein Tag, an welchem die Unterthanen Jagd-frohne thun müssen. I.-tasche, einelängliche oder gleichzeitige viereckige Taschevon Leder, auf der äußern Seite mitReh-, Dachs- oder Hundefell überzogen,welche auf der Jagd an einem breiten Rie-men über die rechte Schulter gehängt wird,»im das erlegte kleine Wild hinein zu thun,Patronen, Schrotbeutel, Pulverhorn Früh-stück u. s. w. zu verwabren. Man hatguch von Bindfaden gestrickte I n. I.-s e r m f n o l o g ! k, so v. w. Jäger-sprache. J.-thaler (Num.), eine seltene,thalerförmige Schaumünze der Stadt Lü-neburg. guf der in der Umfassung ein Jä-ger mir Hirsch und Hund erscheint, zumAndenken der Jagdberechtigung, nach 1562geschlagen. I. - tuch (Hdlgsw.), englisches,halbgepreßtes, 'chmales Tuch, welches denRegen sehr gut abhält.

Jagd-tücher (dunkle Zeuge), großeWände von starker und fester Leinwand,mit welchen das Wild, besonders bei Be-stätigungsjagen, umstellt wird. Man un-terscheidet: a) hohe Tücher, sie sind 5Eilen hoch und 200 Ellen lang; oben undtinttir sind an dem Luche, z Ellen von

Jagdwesen ^

einander entfernt, eiserne Ringe befestiget,durch welche starke Leinen (die Ober- undUnterleine) gezogen werden. Beim Sül-len des Tuches wird die Unterleive mir höl-zernen Haken an die Erde befestiget, dieObcrleine aber mit Forkeln (s. d.) in dieHöhe gehalten. Auf ein Luch rechnet nigewöhnlich N Forkeln. Außerdem sind a»dem einen Ende des Luchs 6 hölzerne Kne-bel befestiget und an dem andern Endeeben so viel Knebellöcher angebracht, un, ^2 Tücher, da wo sie zusammenstoßen, Meinander zu verbinden; an der Oberin«sind noch ungefähr 10 Wind leinen, um *da« Tuch an Bäume oder an Haken au.zubinden. b) Mitteltücher, so v. w.Dänische Tücher, o) Schmale Lüchewelche nur S Ellen hoch sind und nur beiSchweinsjagden gebraucht werden können,ü) Falllücher (s. d.). (?--ä.)

Jagd-uhr (Uhrm.), eine sehr flache,cingehäusige Uhr, oft mit metallner Vor-derdecke statt des Glases, welche auf demZifferblatt aufgezogen wird. Wahrschein-lich erhiellen sie diesen Namen, weil dasTragen der dicken sonstigen Uhren, des. aufJagden u. beim Reiten u. starken Gehen, ge-nirte u. man daher zu diesem Zwecke die fla-chen erfand. I.-uniform, die von demLandesherrn Pr alle Jagdbeamte vorgefchrie-bene gleichmäßige Kleidung; sie besteht fastüberall auS einem grünen Rock oder Frack,mit grünen, schwarzen, rothen oder gelbenAufschlägen; Beinkleider und Weste sindweiß, gelb oder grün. Die höheren Jagd-beamtcn haben oft die Knöpfe und andereVerzierungen von Gold, die unteren Jagdbe-amten von Silber. I.-verbrechen(Jagd-ll.Rechlsw.), Uebertretungen der Jagdgesetze,welche criminell untersucht u. bestraft wer-den; dahin gehört: das Jagen ohne allen ^Rechtsgrund, der versuch,- oder vollendeteWilddiebstahl (s. d.). Eine Ueberschreilung 1der zukehendcn Jagdgercchtigkeit wird mehr ^in pr valrechtlicher Rücksicht in Betracht !gezogen und vielleicht »och mit einer Geld-strafe geahndet; Tödkung eines Wildes ausNothwehr kann nicht I. sein, und inmanchen Jagdordnungen ist die Tödtunggewisser, vorzüglich gefährlicher Tbiere, ' ^wie Bären, Wölie, jedermann frei gelas-sen. I. -Verpachtung, die Verpachtungder Jagdgerechtigkelt (s. d.). Der Pachterist an die vorhandenen Bestimmungen überdie Ausübung der erpachleten Jagd gebun-den, hat jedoch auch Anspruch auf Schutzbei dem in Pacht erhaltenen Recht. I.-voigt, so v. w. Jaqdlandknecht. I.-wagen, so v. w. Bürfchwagen. I.-wagner, s. unter Jagdhandwerksleute.

I.-wege, durch das Holz zum Behufder Parker« - oder anderer Jagden ge-hauene Wege. I.-wesen, Alles, waszur Betreibung oder Verwaltung der Jagd

ge-