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10 (1835) Universal-Lexikon oder vollständiges encyclopädisches Wörterbuch : . 10 / Huß bis Karkos
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Jagdgalop Jagdhund 331

mentreiben des Wildes, das Bringen der schnei der. J.-Haus, 1) so v. w. JL-Jagdzeuge zum Jagdplatze, das Trocknen gerhaus oder Jagerhof; 2) ein Haus, wel-derselben u. f. w. In so fern es eine chcs in einem entfernteren landesherrlichenVertilgung von schädlichen Raubthieren be- Jagdreviere erbaut ist, damit die Herrschafttrifft, gehören diese Dienste zur Landfolge, daselbst einkehren oder Nachtquartier fin-AuHcrdemmuß als gemeinrechtlicher Grundsatz den kann. Bisweilen ist auch ein Raum zuangenommen werden, daß jeder, welcher solche Aufbewahrung de« Jagdzeugs damit verbun-Dienste fordert, sein Recht speciell nach, den. Ist die Anlage groß und mit Prachtweisen muß, so wie auch die Art und Zeit ausgeführt, so heißt sie auch ein Jagd-Lerselben. An vielen Orten sucht man die schloß. J.-Hautboisten, s. unk. Haut-

I. aufzuheben, oder wenigstens zu be'chrän- Hoisten. I.-Herr, eine Person, dem dieken, oder läßt sie abkaufen, wo dann das Jagdgerechtigkeit (s. d.) zusteht. J.-Hief,Jagdgeld (Jagdgülden) Statt fin- so v. w. Hie'. J.-HLrner, 1) musika-det. I.-galop (Pferdew.), s. unter lische Instrumente, mit welchen bei feierli-Galop. I.-garn, so v. w. Jagdnetz. chen Jagden Musikstücke geblasen, oder den

J. -gehege, der Bezirk, in welchem ei- Jägern und Hunden ein Zeichen gegebennem die Ausübung der Jagdgerechtigkeit zu- wird. Dazu gehört das Parforceborn, dassteht. J.-geld, 1) das Geld oder Wild- Waldhorn, Flügelhorn (von Messing) unddeputat, welches in einigen Gegenden die die verschiedenen Arten Hicfhörner (s, d )»Rittergutsbesitzer vom Landesherrn für das 2) (Her.), sind gewöhnlich einmal in FormSchonen ihrer Hölzer erhalten; L) die eines Halbmondes einfach, oft aber auchGeldleistung für die Jagdfrohnverbindlich- doppelt; die Tinctur der Beschläge und deSkeit. I.-gerecht, Beiname eines Bandes ist angegeben. I.-Hoheit, s.Jägers, der nicht nur gut zu schießen, Jagdgerechtigkert.

sondern auch alle« zu einem Treib-, Haupt- Jagd-Hund, 1) (Jagbw.), alle beimund Bestätigungsjagen und zu anderen Jagdbetrieb nöthigen Hunde. Dazu ge-Jagden Röthigc gehörig anzustellen, Hunde hört: ») der I. im engeren Sinne (6ani,zu dressiren u. s. w. weiß. I. - g e - kain. ssgax), sa) teutscher I., leicht u.rechtigkeit, die Jemandem bei schnell; bb) polnischer I., schwerer u.einer Jagd zustehenden Rechte und Ver- stärker, die Schnauze lang u. stark, die Oh»Pachtungen, s. unter Jagd. J.-ge« ren breit und lang, an den Hinterfüßenricht, da« zur Ausübung der Jagdge- eine Afterklaue, die Farbe weiß, gelblich,richtsbarkeit (s d.) bestimmte Gericht. I - bläulich, auch schwarz und fahl gefleckt,gerichtsbarkeit, die Befugniß, über Sie suchen das Wild auf und verfolgen esJagdirevel (s. d.) und andere, die Jagd bellend mehrere Stunden lang, bis sie eSbetreffende Sachen zu entscheiden. Bei dem Jäger zum Schuß bringen. BeimVergehen, welche eine peinliche Strafe zur Dressiren müssen sie zuerst im freien FeldeFolge haben, und bei Streitigkeiten, wel> auf Hasen gebraucht werden, und der-che die Jagdgerechtigkeit selbst betreffen, ger muß auf der Stelle stehen bleiben, wosind jetzt gewöhnlich die betreffenden Lan- ihn der Hund verließ, b) Hühnerhunddesgerichte die Iaghgcri ch te, u. die noch (canis ium. avisrius «. aviculsriuz),abgesondert verkommende I. wird gewöhn- von mittler Größe, der Kopf mäßig stark,lich durch ein, von dem Forstamte und ei- die Schnauze lang, stark und stumpf, dasner Civilbehörde zusammengesetztes Gericht Behänge (Obren) lang und breit, Hals,ausgeübt. J.-ge schrei, das Schreien Brust und Läufe stark, die Keulen kurzder Jäger, wenn sie bei einem Hauptjagen und stark, der Leib schlank, Rücken gerade,zu Hetz ziehen. J..gefetze, s. unter bisweilen ist er dopptlnasig, die gewöhn»Jagdordnung. J.-gewehre, dazu ge- lichste Farbe ist weiß, traun, braun undhören die Bürschbüchse, die Jagdflinte, weiß gefleckt, weiß und schwarz getigertVogelflinte, der Hirschfänger u. das Fang- (bengalischer Hühnerhund), selteneisen. J.-göttin, s. Diana. I.-gren- ganz schwarz, gelb oder grau. Der Hüh-zen, s. unter Jagdbezirk. I.-Häringe nerhund gewährt den größten Bortheil bei(Hdlgsw.), die ersten von den sogenannten der Hasen- und Hühnerjagd, indem er dasHäringsjägern gefangenen Häringe. I.- Wild aufsucht, sich an dasselbe langsamHafer, die Abgaben der Untcrthanen an heranzieht, es stehet, d. h. 1012 Schritteden Jagdherrn an Geld oder Frucht, statt vor demselben stehen bleibt und durch ir»der Naturverbindlichkert zu Auferziehung gend ein Zeichen, häufig durch Aufhebungder Jagdhunde. I.. h als-ba nd, so v. des Hinterfußes, anzelgt, daß er etwas ge-w. Halsband Z). I.-Hand Werks-leu» funden habe, und nach der Gegend, wo daste, Handwerksleutc, welche dazu angenom« Wild liegt, hinsieht. In dieser Stellungmen sind, das zur Jagd nöthlge Geräthe bleibt der Hund ruhig, bis der Jäger inzu verfertigen od. auszubeffern; so hat man einem Kreise um ihn herumgcbet, krei-ernen J..schmied, J.-wagner, I.- set, und das Wild erblickt. Nur auf Re-sattler, I.»feiler, J.-sporer, J>- fehl des Jägers jagt der Hund den Hasen

oder