Jäger
betreibt und die dazu nöthizen Kenntnissebesitzt. 2) Derjenige, welcher die Jägereiregelmäßig erlernt hat und zu seinem aus,schließl<chen Geschäft macht. ober bei demJagdwesen angestellt ist. Die gele-nten I.theilt man in Hirsch-, Holz-, feld - undreisgerechte I., wovon noch die Falkenierund Huhnerfänger verschieden. Jäger-lehrlinge oder Jäger-jungen, er-lernen die Jägerei in 3 — 6 Jahren undheißen alsdann Jäger-bursche, wo siebei einem J'gdbeamten als Gehülfen die-nen. In manchen Ländern dürfen nur lan-desherrliche Jagdbeamte Jägerlehrlinge indie Lehre nehmen. Die von jagdbcrechtig-ten Rittergütern angestellten I. heißen ge-wöhnlich R evier-j äger; die I-, welchevornehme Herren angenommen haben, umsich von ihnen auf die Jagd begleiten zulassen, heißen Leib-jäger, wovon nochdie Büchsenspanner fürstlicher Perso-nen verschieden sind; vgl. Jagd. 3) Sov. w. Feldjäger. 4) (Schiffs.), so v. w.Häringsjäger. 5) (Mühlenw.), s. unterGraupenmühle. 6) (Zool.), so v. w. O»-oelo. (6'-ä.)
Jäger, l) (Wolf.), geb. zu Nürn-berg 1734; erst Conrector am Gymnasiumzu Nürnberg, in der Folge ordenkl. Pro-fessor der Beredsamkeit und Dichtkunst ander Altdorfer Universität; st. 1795. Vonseinen zahlreichen Schriften sind die wich-tigsten : Geographisch - historisch - statistischesZeitungs-Lexikon, 2 Bde,, Nürnb. 1782,1784, 3. Ausl, von Männert, 3 Bde.. 1805— 1811; Geschichte Ka sers Heinrich VI-,ebend. 1793 - Geschichte Karls des Kühnen,Herzogs von Burgund, ebend. 1795. 2)
(Johann), s. Crotus. (6.^.)
Jäger-accidrnzen, die zufälligeElnnadme der Jagdb-amten an Schußzeld,an AuHruch und Jagerrecht und an denBälgen kleinerer Raublhiere. J.-azung,s. unter Jagdlager. I. -beeren, dieRaulchdeideldeeren, von v»cci'nlurn „11^1-nosirrn, s. unter Vaccinium. I.-bur-sche, s. unt. Jäger 2); vgl. Bursche 5)und Forstbeamte. I.-corps, zu einemCorps von mehreren Compaanken verbun-dene Feldjäger (s. d. 2). I.-de läche-rnd nt, s. unter Freiwillige 2).
Jägerei, 1) die Kunst und Wissen-schaft der Jagd (s. d.); 2) das sämmtlichebe'm Jagdwesen angestellte Personale.
Iäqer - garn , ko v. w. Jaqdqarn. I.-gebr Suche, die Gebräuche, welche Jägerbei Betreibung der Jagd, besonders beiParsorcejaaden, Jagdfesten, beim Zerleoeneines Stück Wi'des, bei Bestrafung dessen,der sich nicht waidmännisch auSdrückr (s Jä-g-rrecht) rc. beobachten. J.-Haus, 1) dieWohnung eines Jagdbeamten; 2) so v. w.Jagdhaus; 3) so v. w Jägerhof. I.-hauS-b ursche, s. unt. Jägerhof 1). I..
Jägerpreks 32L
Hörner, so v. w. Jagdhörner. J.-Hof,1) mehrere Gebäude nebst einem einge-schlossenen Hofraume, worin die Jagdzeugeausbewahrt werden, auch wohl der Hunde-zwinger und Wohnung für ein'ge niedereJagdbeamte, z. B. den Zeugwärteru. den Jägerhausburschen, befindlichist; 2) so v. w. Hetzzwinger. J.-Horn,1)so v. w. Jagdhorn; 2) so v. w. Signal-horn. I,-junge, s. unter Jäger. I.»kalendcr, so v. w. Jagdkalender. I.-knecht, ein Knecht, welcher dem Jägerzu mancherlei Handarbeiten gehalten wird.I.-kraut, isnunculu» »Ipertrio, s. un-ter Ranunculus. I.-künst«, Zauber-künste, welche ehemals der Aberglaube denJägern zutraute, z. B. sich fest zu machen,Kugeln abzuweisen u. dgl.
Jäger-mantel (Zool.), Name eini-ger Austerarten, als osrre» xlic» und osr.ßl»s>ra.
Jäger-meister, an kleinern Höfenso v. w. Landjägermeister, s. unter Forst-beamte. J.-meister-amt (Staatsw.),Hofamt bei den teutscben Kaisern, auf wel-ches die Herzoge von Würreniberg und dieKurfürsten von Sachten Anspruch machten.
Jägerndo r f(Geogr.), 1) Herzogthum,thells im troppauer Kreise der Lstreichi-schen Markgrafschaft Mähren, theüs undmeist im preuß. Schlesien, gehört demfürstlichen Hause Lichtenstein, hat östrcichi-scher Seils 29,000 Ew. 2) Hauptstadtdarin an der Oppa, hat hohe Mauern,fürstliches Schloß (Loben st ein), ansehn-liche Leinweber«, 4600 Ew. 3) (Gesch.),I. theilte in ällesten Zeiten die Geschichte vonSchlesien (s. d-), gehörte dann zu dem schles.Herzoglhume Teichen (s. td.), als die« getheiltward, kam es zu dem Fürstenlhunie Ratibor(s. d.) und hierauf, als diese Linie wieder ge-theilt ward, durch Heirath der Erbtochter Ni-kolaus V., Barbara, 1473 an die Freiherrnvon Schellenberg, mit deren Aussterben es15N als ein eröffnetes Lehn an die KroneBöhmen siel. Diese belehnte 152Z denMarkgrafen Georg von Brandenburg da-mit; als dieser ohne Erben 1603 starb,kam es an den Kurfürsten Joachim Fried-rich von Brandenburq, der es seinem jün-gern Sohn Johann Georg (s. d.), überließ.Anfang des 30jährigen Kriegs stand die-ser dem Kurfürsten Friedrich V. von derPfalz als Prätendenten der Krone Böhmensgegen den Kaiser bei, und dieser zog daher,als er 1623 siegte, sein Lehn ein undgab es dem Fürsten von Lichtenstein, der esnoch besitzt. 1740 gründete Friedrich 11.,König von Preußen, mit hierauf seine An-sprüche auf Schlesien. (^5-, u./>.)
Jäg er, netze, so v. w. Jagdnetze. I.»ordnung, so v. w. Jagdordnung.
Jägerpreis (Geogr.), s. unter Horn(Geogr.) 4).
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