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4 (1835) Universal-Lexikon oder vollständiges encyclopädisches Wörterbuch : . 4 / Boa bis Cardimelech
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Seite
561
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Buße

lungen, welche die Glieder eines Mönchs-ordens hielten, um ein öffentliches Bekennt-niß ihrer Fehler abzulegcn und sich selbstderselben anzuklagen. Das Bekenntniß hießCapitelbeichte, und diese Einrichtung hat.viel zur Erhaltung der Zucht und Ordnungin den Klöstern und unter den Mönchenbeigetragen. Ähnliche Anstalten finden sichauch bei den evangelischen Brüdergemeinden.

Buße, 1) die Verbesserung einer ver-dorbenen Sache; L) die Ersetzung eines zu-gefügtcn Schadens; daher die gerichtlicheGenugthuung, welche man dem Beleidigtengeben muß, im Gegensatz von Brüche undWette (s. d.). Mit dem Tote wettet mandem Richter und büßet dem Kläger; L) jedeStrafe, wenn sie auch nicht dem Beleidig-ten gegeben wird oder nicht in Gelds be-steht; 4) die Geldbuße bei einer Verstüm-melung, z. B. 40 bis 100 Gulden für einausgestoßenes Auge, 20 bis 50 Gulden fürden Daumen der rechten Hand nach dem Sach-senspiegel; 5) (Sachsenbuße, einen-ä» saxoniaa), Privatgenugthuung, nachwelcher der widerrechtlich in gefängli-cher Haft Gehaltene für jeden Tag und Nacht40 Groschen außer den Unkosten zu for,dern berechtiget ist; 6) (Hutm., Büße,Bußstück), Stücken Filz, welche auf dünneStellen eines Hutes, u. zwar auf die linkeoder Buß feite des Hutes, gelegt werden;vgl. Ausbüßen 4); 7) (Buse, Bose, Bergb.),s. Bose. (A-/,.)

Buße, 1) (katholische Kirche), s) dieSinnesänderung zum Guten, gegründet aufErkenntniß, Reue und Vorsatz zur Besse,rung. Sie verbindet aber damit noch Seldst-bestrafungcn, als Genugthuung (s. d.) fürbegangenes Unrecht, und stützt sich darauf,daß namentlich in der Schrift meh-rern Reuigen noch Strafen auferlegt wor-den seien, z. B. dem David, 2. Kön. 12,

- 1s, und in diesem Sinne legt sie ihrenGliedern Bußübungen auf. Durch dieselbenwerden die Slrafen der Sünde» entwederganz getilgt oder doch vermindert, und siesind daher nicht blos Schrecken für die Sün-der, sondern Loskaufung von den verdien-ten Strafen, doch Alles mit Hinweisungauf das Verdienst Jesu (vgl. Kicchenbuße);k) ein Sacramcnt (s. d.); c) die von denBeichtvätern aufgelegten Werke, durch wel-che für die Sünden genug gethan, Befrei-'ung von den Strafen bewirkt und Rückfallzum Bösen verhindert werden soll, und je-der Beichtvater ist verbunden, sie aufzule-gen, kann aber auch die aufgelegte verän-dern; ll) die freiwilligen Werke, welche derMensch zur Büßung seiner Sünden selbst sichavftcgt. 2) (Bei den Protestanten), dieSinnesänderung eines Menschen vomSchlcch-tern zum Bessern, daher nur ein Act derinnern Menschen; äußerlich zeigen sichdie Folgen davon nur durch einen gereinig-

Encycloxäd. Wörterbuch. Vierter Band.

Bußhüte ' 56 t

ten Lebenswandel. Zu ihr werden die dreiStücke: Erkenntniß, Reue (Traurigkeit),Glauben, gerechnet. Sie wird christlich ge.nannt, wenn sie nach dem Sinne der christ-lichen Religion oder aus Anregung dersel-ben geschieht; übernatürlich, in so fern derMensch als in einem von seiner Geburt ansündhaften Zustande, dem er nicht entwei-chen kann (vgl. Erbsünde), gedacht wird,oder in so fern er Anregungen dazu be-kommt, über welche er sich keine Rechen-schaft geben kann (vgl. Gnadenwirkungen).Die protestantische Kirche legt auch keine Bußeals Strafmittel auf, ob sie gleich nicht miß-billigt, daß der sündige Mensch sich selbst Ent-behrungen zur Bekämpfung sündlicher Nei-gungen, nicht aber zur Abbüßung der Sündenauflege. B. wird von den Protestanten nichtals Sacrament betrachtet, weil sie nicht vomStifter der Religion eingesetzt ist (vgl. Sa-cramcnt). Man unterscheidet noch ein« ersteund große B. (die bei Erkennung des Un-rechts, die erste Reue) und eine stete oderfortgesetzt (das fortdauernde Mißfallen ander Sünde). Die evangelischen Brüder drin-gen, da man bei Gott nichts vergüten kön-ne, auf Änderung des Lebenswandel«, mitsteter Hinweisung auf das Ergreifen Zesuim Glauben. Z) Bei den Socinianer»wird das angeborene Verderben und diestellvertretende Genugthuung Christi nicht,dafür aber angenommen, daß der Menschdurch Reue und damit verbundene Lebens-änderung Vergebung erhalte; das sündigeMitglied muß seine Sünde gegen die Ge-meinde bekennen u. durch Zeugen beweisen,daß es sich gebessert,habe, wenn es wiederzur Gemeinde ausgenommen werden will. Fastso glauben dicArminianer. Die Quä-ker nehmen eine höhere göttliche Kraft alsnothwendig zur Buße an und verlangen vondem Sünder ein schriftliches Bekenntniß;erfolgt dies nach mehrmaliger Erinnerungnicht, so wird er ausgeschlossen. 4)'(Jü-dische B), nach abgelegter Beichte ver-richten die Juden, als Büßung für dieSünde, Gebete, halten Fasten, legen sichEntbehrungen auf (z. B. ziehen schlechteKleider an, sonst Sacke, salben sich nicht mitÖl u. s. w.), bestreuen ihr Haupt mit Asche,lassen sich geißeln, bitten den Beleidigten(selbst den Verstorbenen) um Vergebungund schreiben dieser B. großen Werth fürdas künftige Leben zu. (^-)

Buße(OrdenvonderB. desheil.Augustinus), s. unter Augustiner.

Bußen (Landw.), s. Bausten.

Buß-fertig, 1) (Bußfällig), zueiner Geldstrafe verbunden (veraltet) r 2)durch herzliche Reue über begangene Sün-den zur Besserung geschickt und bereit.

Buß-Hüte (Waarenk.), mittelfeineWollhüte, au« feiner englischer Lämmer-wolle, mit etwas dänischer Wolle vermischtRn und