Burgebrach
Distrikts (Hcrzogth. Braunschweig): hierstand die berühmte Asseburg.
Burg-ebrach (Burg-Eberach, Geogr.),1) Landgericht im Ober-Mainkreise (Bai-ern); hat S; QM., 12,800 Ew., wirdbewässert von der Ebrach, hat Getreide-! und Hopfcnbau. 2) B. Sitz desselben,! Marktflecken mit 450 (700) Ew.; hat starkeBrauerei und liegt unweit des EinflusftS' der Mittelebrach in die rauhe Ebrach.
Burgel, so v. w. Burgstall (s. d.).
Burgemeistcr, s. Bürgermeister.
Burgen-Hand, im Mittelalter, so v.w. durch Bürgschaft geleistete Caution(cairtio ssilesussoria).
Bürgents (a. Geogr.), panonischerOrt beim heutigen Banutza.
LrrrAeirsäticL bona (lat.,Rechtsw.), Güter, deren Besitzern die Ver-bindlichkeit, eine Burg zu vertheidigen,oblag.
Lrrrgöirsss (lat., Rechtsw.), diejeni-gen, deren Vertheidigung eine Burg an-vertraut war; s. Bürger.
Bürgeo (Geogr.), Insel an der Küstevon Nord-Amerika, im Busen St. Lorenz.
Burgesia, s. Burgagium.
BurgeS les Bai ns (Geogr.), so v.w. Bourbon l'Archambauld.
Burgfärrenbach (Geogr.), Dorf amFarrenbach im Landgericht Kadolzburg, Rc-zatkreis (Baiern); hat 500 (2000) Ew.und eine der größten Brauereien in Baiern(16,000 Fl. Pacht). Dabei die DörferKirch- und Unter-Farrenbach.
Burg-sehde, s. Fehde. B.-festen(Rechtsw.), Frohnfuhren und Handdienste,die Uuterthanen beim Bau von Wirthfchafts-gebiuden und Wohnhäusern ihren Gutsbe-sitzern leisten müssen, wofür sie an einigenOrten Beköstigung, an andern nichts erhal-len. Sie stammt von der Befestigung derSchlösser zur Zeit des Faustrechls, ;u deralle Unterthanen zu ihrer eignen Sicherheitbeitrugen, her. B.-freiheit, B.-freyt,s. Burgfriede s).
Burgfriddberg (Geogr.), Burg imGrvßherzogthum Hessen; hat Schullehrer-seminar; ehemals reichsunmittelbare Burg-mannschaft, die von einem aus sich ge-wählten Burggrafen regiert wurden. Siebestand aus 100 Burgmännern; diese muß-ten von altem Adel (s. Ahnen) und Söhnevon Burgmännern sein, oder eine Tochtereines derselben heirathen. 12 Regiments-burgmänner bezogen Einkünfte und bilde-ten die Regierung. Die Hälfte der Burg-männer war katholisch, die andere evange-lisch. Kaiser Friedrich II. hakte die B.F. zum Schutz der nahen Kammergäter1252 gestiftet, und sie hatte sich bald Gü-
> ter, unter denen die Reichsgrafschaft Kai-
> chen das wichtigste war, zu erwerben ge-wußt. 1801 ward die Burgmannschaft
Burggrafthum 54L
aufgehoben. Auch über die Reichsstadt Fried-berg (s. d.) übte die Burg bedeutende Ge-walt aus, indem 6 Burgmänner mit imRath saßen.
Burg-frkebe, 1) die befreite Gegendum eine Burg; 2) Vertrag zur gemeinenSicherheit eines Gebiets, bes. unter Ge-schlechtern eines Namens geschlossen; vgl.Ganerbschaft; Z) (Burgfreiheit, Burgfreyt,Burgbann, Burgwart), die öffentliche Si-cherheit, welche die Rechte fürstl. Schlössernund öffentlichen Orten, z. B. Kirchen,Brücken rc. beilegen. Der Burgfrie-densbruch ward ehedem mit Abhauungder Hand bestraft.
Burggemünden (Geogr.), 1) Amtim Großherzogthum Hessen; hat 2200 Ew.2) Marktflecken darin; ist Amtssitz, liegtan der Ohme; hat Z60 Ew. und Felsen-schloß.
Burg-genossen, Edle, die an ei-ner gemeinschaftlich besessenen Burg Antheilhatten. B.-gerechtigkeit (Rechtsw)das Recht, eine Burg besitzen zu können.B.-gericht (Burgding), das Gericht,welches der Besitzer einer Burg über dieseinem Gerichtszwange unterworfenen Per-sonen hält. Ihm saß der Burggraf (s. d.)vor. Berühmt ist das Burggericht desfränkischen RcichSadels, welches bis zurZeit Kaiser Friedrichs 111. zu Nürnberggehalten werden mußte, dann aber auchan andern Orten gehalten werben konnte.B.-gezog (Burggezeug, Burgniß), sonstdie für Jemand, der eines Verbrechens an-geklagt war, eingelegte Bürgschaft (ver-altet). B. - graf (civitatis crrsros, c.z-raelectus), ehemals der Befehlshaber derBesatzung einer Burg oder Stadt; dochbestand sein Amt nicht blos in der Verthei-digung der Stadt, sondern auch in derAusübung der bürgerlichen und peinlichenGerichtsbarkeit. Später, in dem 12., 13.und den folgenden Jahrh., als die Bürgerselbstständiger wurden, beschränkte sich seineThätigkeit blos auf das Schloß, vd. die B.wurden mächtiger und erhielten das Ge-biet der ganzen Gegend und fürstlichen Ti-tel. So währten mehrere Jahrh. hindurchdie Streitigkeiten zwischen Nürnberg undihren mächtig gewordenen Burggrafen,den Hohenzvllern, bis Friedrich I. 1427die wichtigsten Gerechtigkeiten an die Stadtverkaufte. Andere B., wie die zu Mag-deburg, wurden den Bischöfen unterworfen,und diese erhielten zuletzt das Recht, ihreB. selbst zu ernennen. Am längsten er-hielt sich der Titel B. bei den von Fried-berg (s. d.), wo er jedoch nur der ersteBurgmann war. (^ä.) B -grafending,B.-grafen-gericht, so v. w. Burgge-richt. B.-graf-thum, das Amt undder Sitz, später auch der Besitz eines Burg-grafen.
Burg