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5 (1835) Universal-Lexikon oder vollständiges encyclopädisches Wörterbuch : . 5 / Cardinal bis Creditwesen
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Crecgut

1'esprir, ebend. 1736, 2 Bde.; !e 8ovlr»,conto inorrl, ebend. 1745 49, 2 Bde.;»Ir, <zns1 conto, ebend. 1764 , 2 Bde.;Io» ainours äs 2eoüinisnl, Amsterdam1746, 1770 u. 79; 1.ottres atlionienns»,ebend. 1771, 4 Bde.; Iss üeurenx or-^>Ireiins, ebend. 1754, 2 Bde.; I» nniror 1s inoioenr, London 1755, 12.; IoIrasarä än vorn än teu, Par. 1762, 12.;Isttre» äs I» änclrssse Land. 1768,2 Bde. Noch hält man für sein Werk:l.sttrss äs iVlsäams I» IVIsr^niss äskoinpaäour, Lond. 1772, 3 Bde., welcheman, weil sie ganz in der Seele derselbengeschrieben sind, lange Zeit für ächt hielt,u. a. m. In allen diesen Romanen, vor-züglich in den drei vorletzten, wird dieSittlichkeit nicht selten beleidigt, wenn siesich gleich durch einen leichten u. gefälligenStyl auszeichnen. C s sämmtliche Werkeerschienen 1779 zu Paris in 11 Duodez-bänden. Einen Theil derselben übersetzteMyliuS unter dem Titel: Crebillons desJüngern vorzügliche Werke, Berl. 178286, 3 Bde. (V7-.)

Crecgut, s. Cressy.

6rsclro (fr.), das mit Eisen beschla-gene Holzwerk, mit welchem di« Ecken vonmit Backsteinen gebauten Brücken gegenden Eisgang gesichert werden.

Crecy (Geogr.), s. Cressy.

6rsäst snääöuo sziölla (lat.),sprichwk-otlich Redensart; das mag der be-schnittene Jude glauben, d. h. das glaubeein Anderer. Vgl. ^xella.

Lreäsntes (im Mitkelalt.), 1) nachAugustinus (äs utilitars creäonäi) undSalvianus (äs Anüernstione 1)ei) Er-klärung von üasretici (Ketzer), so verschie-den, daß diese eines zeitlichen Vortheilswegen, namentlich aus Ruhm - od. Herrsch,sucht, falsche und neue Meinungen aufbrin-gcn und hegen, jene aber diese glauben,getäuscht durch einen Schein der Wahrheitund Frömmigkeit; insbesondere 2) in derLombardei Name der Waldenser. (-^.)

Oi'säsntls (mitkl. Lat.), 1) Glaube;daher 2) (OroäonriLles literao,Credenzbrief, Credenzschreiben,Nechtsw.), Recommendationsschreiben, dasvon der höchsten Obrigkeit einem Un-terthanen zu seiner Legitimation und Si-cherheit im In- und Auslande, ertheilteSchreiben; 3) das Creditiv eines Gesand-ten; 4) (0. relsvatii), im Lehnrecht dasdem Vasallen von seinem Lehnsherrn an-vertraute Geheimniß; die gewöhnt. Strafefür deren Verrathung ist die Entzie-hung des Lehns; 5) so v. w. Credit,besonders gebräuchlich von Herren und Va-sallen, die, nach eine»» bcsondern Recht,käufliche Gegenstände, gewöhnlich Lebens-mittel, wie Brod, Fleisch, Wein, Getrei-de, mit festgesetzten Fristen, von einander

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gegenseitig zu leihen pflegten; 5) in Jta.lien Zusammenkunft von Obrigkeiten undaus einzelnen Handwerksinnungen zusam-menberufenen Bürgern, um als Sachver-ständiger ( 6roä entiLrii, Orsäsn-rsri), ihr Gutachten in Processen ab-zugeben.

Credknzen (v. ital., croäenrs),

die aufgetragnen Speisen und Getränke,bevor man sie überreicht, kosten, um sodenjenigcm, der sie genießt, die Gewißheitzu geben, daß sie nicht vergiftet sind. DasC. war sonst an Höfen Geschäft des Mund-schenks, jetzt ist es allgemein abgekommen,Credenz-teller, Teller, auf demder Mundschenk den Wein crcdenzte unddann überreichte. .C.-tisch (Tischler?.),ein künstlicher, an der Wand, meist inden Ecken pyramidenähnlich aufsteigenderTisch, auf dem silberne Pokale, Spülkes-sel, Terrinen und anderes Silber undGlaswerk zur Schau und Parade ausge-stellt, die Speisen vorgelegt, die Ge-tränke vertheilt werden u. s. w. Sie sindin neuerer Zeit fast außer Gebrauch ge-kommen. Von ihm heißen stufenweiß zu-rücktretende Aufsätze, welche man theils zSpeise», theils in Bibliotheken zum Auf-legen der Bücher braucht, Cred.enz-stufen. '

OrsäonLsri (ital.), s. unter 6re-äenti».

Credknz-schrciben, s. Lreäeritia2).

(irväers (äol), s. Del oreäers.

Orsäiüllituris srKninönt»(Lheol.), Beweise, wodurch ein Menschzur Überzeugung von Glaubenswahrheitenkommen kann, ohne daß deshalb der Glaubedurch Lhaten als ein lebendiger sich aus-sprechen müsse. Vgl. L.rg»msntuin.

LräiüliitLris jnrainsnruna

(Rechtsw.), s. unter Eid.

Credllium (a. Geogr.), Stadt imGebiete der Bellovacer in Lel^ic» seonn-äa; jetzt Ereil.

Credit (v. lat., Staats- u. Hdlgsw.),die Meinung, die man von der Glaubwür-digkeit oder Zahlungsfähigkeit eines An-dern hat. Der C. hängt ab von dem per-sönlichen Vertrauen, oder der herrschendenöffentlichen Meinung über das Vermögenund den Willen, eingegangenen Verbind-lichkeiten Genüge zu leisten. Staats-und Privatcredit beruhen auf diesergleichen Voraussetzung; nur sind die Mit-tel hier nicht ganz gleich. Den crsterenbeförderen eine geordnete, sparsame, red-liche und offene Verwaltung des Staats-cinkommens, so wie eine ununterbrocheneErfüllung der Verbindlichkeiten, den letz-ter» zweckmäßige Handelsgesetze, Untec-schleif verhütende Anstalten und Handha-bung einer schnellen und strengen Justiz.Der C. ist besonders die Seele des Han-dels;