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2 (1812) Neues Zeitungs- und Conversations-Lexikon : oder Handwörterbuch für die in der gesellschaftlichen Unterhaltung vorkommenden Gegenstände, mit beständiger Rücksicht auf die Ereignisse der ältern bis auf die neuesten Zeiten. 2 / [E - K]
Entstehung
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Zoö Hag

,762 herauskamen. Dieses Werk, welches eine unerschöpfliche Duel-le der feinsten Bemerkungen über Kunst und Kunstgefchmack enthält,verlangt eine wiederhohlte Lcctüre, und ist daher mehr dem eigentlj-chen Künstler als dem bloßen Dilettanten anzuempfchlcn.

Hagelgans, Schneegans, eine weiße, wilde Gans, diesich nur im Winter sehen läßt. Hagelschrot, Schrot, um damitwilde Enten zu schießen, Hagelstück, eine Kanone, aus welchergehacktes Eise», kleine Bleykugeln u. f. w. geschossen werden.

Hagenau, eine Stadt im Elsaß, im Departement de- Nie-derrheinS; hat 680 Häuser und zvoo Einwohner, die besonders mitFärberrälhe und Taback handeln.

Der Hagestolziat: so nannte man in den ältern Zeiten das sehrverhaßte und sogar mit gewissen Nachtheilen verbundene ehelose Lebeneiner Mannsperson, welches über die in den Landgcfttzen zur Vcrhri-rathung bestimmte Zeit hinaus bis an den Tod dauerte. — lieberdie Entstehung des Rahmens hat man verschiedene Meinungen, un-ter denen folgende wohl die wahrscheinlichste ist: Haga hieß in d-calten deutschen Sprache ein Hof, der mit einem Zaune umgeben ist!Stolze hingegen so viel als ein Sitz oder Wohnung. Nach derVerfassung der alten Deutschen erbte nun der älteste Sohn den Hoffeines Vaters, und die übrigen Kinder erhielten nur etwas Wenigesaus dem Nachlaß. Weil aber die Familien gern beisammen blieben,so erbauten sich die Brüder an dem Hofe ihres Vaters kleine Woh-nungen und erhielten deswegen den Nahmen Hagestolze. Da sie,wegen Mangel an Gütern, meistenkhcils im ehrlosen Stande lebten,so gab man nach und nach den jungen Mannspersonen, dir ehrlosblieben, diesen Nahmen. — Schon bei den Römern, zur Zeit derRepublik, war das ehelose Leben der Mannspersonen verhaßt, unddie Censorcn (s. dies. Art.) pflegten von alten ehelvs gebliebenenMannspersonen, als Strafe, ein sogenanntes Weibergcld (aer uxo-rium) cinzusorder», da hingegen Verheiratete verschiedne Ehrenbe-zeigungen genossen. Als durch die bürgerlichen Kriege, während desTriumvirats, die Bevölkerung itt Rom sehr gelitten halte, soLachte August nach Antritt seiner Oberherrschaft über Rom sehr dar,auf, die Ehen zu befördern , zumal da die Römer überhaupt, »Heilsaus Liebe zu einem ausschweifenden Leben, theils wegen sehr gewöhn,licher Verschwendung der Weiber, theils wegen der Geschenke undSchmeichcleien, mit denen sic von Erblustigen überhäuft zu werdenpflegte», gern ehelos blieben. Er gab deshalb im Jahr Roms 76z,oder rm ivten nach Christi Geburt, ein sehr merkwürdiges Gesetz(lex kapis koppsea) , durch welches dEhemännern , und beson-ders den Vätern von Z bis z Kindern (je nachdem sie in Rom, Jlaslien oder in den Römischen Provinzen lebten) viele Vorthelle (dassogenannte jus trium liberorum) zugestanden, den ehrlosen Manns-personen aber verschiedene Strafen angedroht wurden, welches Gesetzauch, mit einigen Zusätzen vermehrt, bis auf die Zeilen Constaotinsdes Großen, der dir Strafen des Eälibats (ehrlosen Leben) auf-hob, seine Gültigkeit behielt. Beiden Deutschen, welche die Ebenliebten, und mithin keine Strafen für das ehrlose Leben nöthig hat-