###7.mo Ist der Keller von dem Andreassen Schulte dessenPth.26.verklaget, daß derselb mit falsche Müntz mache, und in sichead pos. 58ren Schmidtens Hauß zu Bocke des Nachts einmahl geschmol& N. act.tzen habe.32. ad 19.8.vo Der Keller oberwehnter Massen beschwehret/ daß zuFranckfurt seine Fraw verlassen / jetzo die Mariken bey sich füh-Pth. n. actre / * zu Darmstatt und Mäyntz Hermannen Hering erschonsen, auch die über 1800. Flor. wehrte Bildnuß des PatroniS. Valentij bestehlen helffen.Über welche newe verscheidene grobeste That- und Argwoh-nen wenig angestanden zu abermahliger Folter idque per om-nes gradus abzuschreithen, der ursachen aber denen ordinai-ren Torment- und Instrumenten bey diesem liederlichem sub-jecto kein zuverlässiges Trawen zugesetzet/ weilen nach In-halt des sub n. Act. 42. notirten Mäyntzischen Berichts einerauß der Bande der Schweitzer Henrich zu Dillenbourg / alleGradus Torturæ ungeachtet ihme zugesetzter brennender Fack-len sustiniret, der N. Keller auch sothane Brühe offtern ge-schmecket zu haben/ und das gewöhnliches Folteren wenig zuempfinden / der eventus gegeben / gestalt zu Darmstatt / auchzu Düsseldorff alle Grad der Tortur dextrè außgestanden; beydiesen new-erschollenen groben Posten seinem ex officio be-sorgeten Advocato der N. Keller umb diese Befürderungzugeschicket) daß man ihnen so platter Dingen nicht condem-niren, sondern annoch bevor wohl einmahl foltern wurde;Welcher darzu gespitzter Gesell von dem DeutzischemN. Schulte * incusiret / daß der N. Keller wegen offters über-In fin.setzter Spanischer Stieffelen schwehrlich auff die lange Dawr Pth. n. actmarchiren könte/ und hätte der N. Schulte demselben dieKawlen auff den Schienbeinen mercklich fühlen können.Dannenhero super tali quasi impassibili tot congloba-tis indiciis onerato subjecto von Referenten der allerdingsohnvorgreifflicher Anwurff geschehen, daß dieser N. verdäch-tigster Keller auß denen sub persona Dierichen Schiepersobhin breiter außgelegten Motiven wegen der Morthat undeiniger Dieberey der zweyter Tortur so gar mit zulegung bren-nender Lunten oder unter die Fußsohlen supponirender sensimanblasender Gluth Pfannen zu unterwerffen.Indessen wegen besorgender Außhaltung der obgleich ver-Vid. Pth.schärffter Peynigung demselben die Puncti der fast evidentern. act. 57.ex Anno 1702. ad Annum 1703. erstreckter Churfürstlicher sub litt.Cabinets-Passen / confessirten falschen Spielens vorzube- & K.A ahalten
Druckschrift
Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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