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Processus criminalis oder Mehr außführlich - aus überhäuften Prothocollis Inquisitionalibus erstatteten Relationibus, und außgefallenen Urtheilen auff von Ihro Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz Herrn Johann Wilhelmen, als respective Hertzogen zu Jülich und Berg, [et]c. erklährte gnädigste Intention mit zugesetzten Rationibus decidendi abgefaster Extractus seu circumstantialis Series der zu Düsseldorff gehaltener Inquisition, auch unterm 22. und 23. Februarij 1712. vollstreckter merckwürdigrechtlicher Execution
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Seite
92
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9Diewelche newe Lügen und hervorgebrochene Aenderungdes Nahmens in finem iteratae torturae wider den Inquisitennicht wenig zugetragen.2 do Das auß dem Stifft Paterborn hiehin gelangtesN.act. 56. Prothocollum einhaltet / daß Anno 1704. ein LeinenwebersHauß in der Delbrucken von einigen Mörderen Nachts bestiegen, nebst geraubeten Effecten die Fraw sambt dem Mannerbarmlich ermordet.Warüber der Deutzischer Incanceratus Andreas SchultePth specact 26. ad entdecket * daß er vor 6. Jahren in der Delbrucken gewohnet /inter 52der Keller mit seinen Gesellen von dem Gelt habendem Leinenweber gehöret, er N. Schulte den Weeg gewiesen, der Kellermit Laurentzen Lande und einem andern eingebrochen / undnebst dem Diebstahl die Leuthe sich ermordet gefunden hätten.3. tio Ist der Verdacht dardurch vergrössert worden / in-Pth. n. act.ci. fol. 8. dem der N. Keller gegen sein Leugnen * dessen überführet / daßin der Delbrucken unterwellen gesehen worden.4 to Der Keller durch die dahier ad Serenissimum Electorem eingerichtete Supplicationes pro relaxatione so dannPth.n.act durch die zu Darmstatt in der Gefängnuß beschriebene Me-42. & 57. moralien dessen convinciret * daß der zu Darmstatt auchzu Wetzlar und Mäyntz Anno 1704 & 1706. wegen Kirchen-Diebstählen und anderen Missethaten unterm Nahmen desGeorgen Schneckels inhafftirt gewesener Georg Schneckeldieser Georg Keller seye.Welcher Keller 4tens von dem zu Hunx gerichtetem Mey-Vid. Pth.n. act. 17. er alias Placopff vertragen / daß zu Mäyntz mit einem sead. Artic. genanntem Fechtmeistern gefangen gewesen / und hätten beyde283. & 300 cum sociis octo hernacher zu Winckelhaussen den Einbruchunternommen.Prh. n. act5.to Ist der Merheimischer justificatus der scheele Görd60. p.4.darauff zum ewigen verzogen/ daß der obhin beschriebener Kellermit des Monheimer Wirthen N. Steuffers Sohn (welch. mit-pflichtiger Wirth und dessen Fraw auff außgehaltene Folter-und der etwa bekennender Sohn im Betracht seiner Jugend mitder Todsstraff Anno 1710. übersehen) sambt anderen 8. Ge-sellen bey dem Vogten zu Monheim in die Churfürstl. Em-Pth. n. act.pfang Cassa Nachts eingebrochen, und jeder 25. Thlr. be-26. ad inkommen habe.ter 50. adinter. 50.6.to Der scheele Görd nicht geberget, daß der Keller zuPeb.n.aet Bruck in der Kirchen, so dann zu Bourscheit der ahn einen33 p. 1718 Eschweiler Juden vor 85. Rthlr. verkauffter Lacken-Dieb.stahl verrichten helffen7.mo