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13 (1847) Schouw bis Suetonius
Entstehung
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745
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Sublimat Subordination 745

Dinge und ihrer Eigenschaften als gleichbedeutend mit dem Verhältniß zwischen dem Be-griff und seinen Merkmalen aufgefaßt wurde, so hieß dann Subject jeder Begriff, der in derErwartung gedacht wird, daß ihm ein anderer (das Prädicat) im Artheil als Merkmal bei-gelegt oder abgesprochen werde; und diese Bedeutung hat das Wort in der Grammatik undLogik. Eine andere Bedeutung bezieht sich auf das Verhältniß zwischen dem Verstellendenund dem Vorgestellten. Subject bedeutet dann den Verstellenden, Object das Vorgestellte;subjectiv Dasjenige, was dem erster», objeckiv, was dem letztem zukommt; wiewol dieserSprachgebrauch sich erst in neuerer Zeit ausgebildet hat, indem im Mittelalter das Ob-jcctive die Vorstellung, das Subjective Das bedeutete, was der Sache, dem Vorgesiellten zu-kommt. Der jetzt allgemein herrschende Sprachgebrauch hat seinen Grund darin, daß manden Verstellenden als Das betrachtete, was vorausgesetzt werden muß, wenn irgend Etwas,was nicht er selbst ist, für ihn, in seiner Vorstellung existiren soll. Eine ähnliche Bedeutunghat das Wort, wenn man von dem Subjecte eines Rechts spricht, wodurch man die phy-sische oder moralische Person bezeichnet, welcher ein Recht zukommt. Bisweilen brauchtman auch das Wort Subject ganz gleichbedeutend mit Person. Obwol nun alle Vorstel-lungen, Gedanken, Empfindungen n. s. w. als solche Bestimmungen des Subjects, alsosubjectiv sind, so bezeichnet man doch im engern Sinne als subjectiv vorzugsweise solche Ge-danken und Empfindungen, welche blos in der besonder» oder individuellen Natur des Den-kenden und Empfindenden gegründet sind, und unterscheidet von ihnen z.B. die objektiveErkenntnis als eine solche, welche durch die Natur der Sache selbst bestimmt ist. Ebenso be-deutet in der Geschichte, in der Kunst u. s. w. objcctive Darstellung eine solche, welche dieSache, den Gegenstand selbst sprechen und die Individualität des Darstellenden zurücktretenläßt. (S.Object.) — In der Musik heißt Subject das Thema einer Fuge (s. d.).

Sublimat nennt man in der Chemie das Erzeugniß jeder Verflüchtigung (Subli-mation), welches in starrer Form, fest oder pulverig, erscheint. So sind z. B. Schwesel-blumen, der weiße Arsenik u. s. w. Sublimate. Insbesondere begreift man unter ätzendemSublimat die höchste Verbindung des Quecksilb ers (s. d.) mit Chlor.

Subordination, d.i. Unterordnung. In der Logik ist die Subordination derBegriffe dasjenige Verhältniß derselben, vermöge dessen einer zur Sphäre des andern, derihm übergeordnet ist, gehört. So ist z. B. der Begriff der Treue dem Begriffe Tugend un-tergeordnet, der Begriff Tugend aber dem Begriffe der Treue übergeordnet, weil er mehrumfaßt als diese, und sie verhalten sich daher beide wie Art und Gattung. Was in Hinsicht derBegriffe Subordination genannt wird, heißt in Hinsicht der Urtheile S ubaltern ation,d. i. das Verhältnis des allgemeinen Urtheils zu den ihm untergeordneten besonder», z. B.alle Körper sind schwer; einige Körper sind schwer. — Beim Militair bezeichnet Subor-dination die Pflicht des Untergebenen, jedem Befehle seines Vorgesetzten mit unbeding-tem und augenblicklichem Gehorsam nachzukommen. Sie ist die Grundlage aller Disciplinund Mannszucht (s. d.) im Militair, dessen Wirksamkeit gänzlich vernichtet sein würde,wenn die Subordination auch nur in unbedeutend scheinenden Punkten verletzt werden dürfte.Sie muß in allen Graden des Soldatenstandes beobachtet werden, und verpflichtet den Ge-neral ebenso streng wie den Gemeinen zum Gehorsam. Hierdurch entsteht keineswegs einmaschinenmäßiges oder gar sklavisches Verhältniß, denn die Subordination soll aus demfreien Willen und dem Bewußtsein ihrer unerläßlichen Nothwendigkeit hervorgehen. Mußder Untergebene hierbei zuweilen auch seine eigene Ansicht aufgeben und amtcrordnen, sothut er dies doch unbedingt, weil er fühlt, daß Widersetzlichkeit viel größere Übel hcrbeiführcnwürde, als irgend sonst entstehen könnten. Mit Recht wird daher in allen Heeren die I n -subord in ation mit harten Strafen, in vielen Fällen selbst mit der Todesstrafe belegt.Die Frage, ob das Heer, oder einzelne Militairs in politischen Zwcifelfällen der eigenen An-sicht folgen dürfen, wenn diese den allgemeinen Befehlen widerspricht, hat seit Schill's Feld-zug, durch die Convention des Generals Jork, durch den Übergang der sächs. Truppen in derSchlacht bei Leipzig und die neuern Revolutionen praktische Wichtigkeit erlangt. In allensolchen Fällen muß der Handelnde sich bewußt sein, daß er seinen Kopf verwirkt habe, da dasPrincip der Subordination nie und unter keinen Umständen aufgehoben werden kann. Im-mer werden aber solche Ereignisse nur höchst selten und nur in ganz ungewöhnlichen Ver-