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Historia Juris Civilis Juliacensium et Montensium : Opus omnibus, qui in Judiciis Ducatuum Juliae & Montium Causas agunt & Jus dicunt, apprime utile & necessarium
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21
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Textus Ordination. Anno 1556. 1557 & 1562 editae.ohn Geschäfft seines letzten willens verläst / daß dieselbe Kinder ihnen Adiklanes & declarationes de Anno 1564.alle zugleich erben / dieweil aber in unseren Fürstenthumben Gülich und (80) verba majusculischaracteribus posita funBerg über aller Menschen gedencken diese alt herkommende gewonheit omissa, & eurum locound gebrauch / als privilegium der Lande besitzlich / wie folgt / her-poûta sequencia: Und ei-terliche von auffsteigenbracht / so soll es auch noch zur zeit bey dero verbleiben. Nemlich wa der linnen herfliessendeErbgüter unerwogen / inzwa Personen sich zusamen vermählet / ligende und fahrende Güter welcher Ehe die falleneinander zubracht / oder in stehender Ehe erobert / gewonnen und ge- neben den in erster Ehegewonnen und geworbenworben / auch Kinder gezielt / und ihrer ein mit todt vor dem andern ligenden oder unbeweglichen auch zuerfallenenabgangen / die letztlebende Person aber zu der andern Ehe gegriffenGütern / nichts außgeund in solcher Ehe gleichfals Kinder gezielt / so dann in Heyraths=scheiden / allein haben /die Kinder auß der zweybrieffen oder sonst / wie es mit solcher Erbfolgung auff den Fall ge= in Ehe geboren alle inhalten werden soll / nicht versehen / sollen die erste Kinder allsolche in solcher zweyter Ehe zugebrachte / gewonnen unerster Ehe zugebrachte (80) ererbte, gewonnen und geworbengeworben / auch zuerfal-tene Güter-gleichfals alauch zuerfallen ligende Güter nichts außgescheiden allein ha- lein zu sich nehmen undhaben / aber die Felle / soben / und die Kinder auß der zweyter Ehe geboren / alle in sol- auß der collateral oderSeptlinien herkommencher zweyter Ehe zugebrachte gewonnen und geworben / auchsollen den Kinderen / inwelcher Ehe dieselbe fal-zuerfallen Güter gleichfals allein zu sich nehmen und haben: ten verbleiben und(9) Wäre es auch sach /aber die bewegliche und fahrende Habe und Güter bleiben bey der zwey= daß jemand nach gebro-chenem Beth im Witwe-ter, oder auch dritter, oder der letzter Ehe Kindern, derwegen sie stand fünf und demselbenauch die Schulden zu bezahlen verpflicht seyn. (81)einiger ſepte oder bepfallanerfallen würde / mag ersolchen Beyfall seines ge-fallens in die zweyte Ehebringen.So sich auch zutrüge /Wie Vatter oder Mutter und andere Elteren ihre Kin-daß in der erster Ehe erb-der erben / so sie sich in andere oder zweyteschafft gegolten darüberauch die erbung und tra-dition erfolgt / aber in derEhe begeben.zweyter / dritter oder letz-ter Ehe allererst die bezah-(82)lung ganz oder zum theilgeschehe / sollen solche gegoltene Erbgüter denGO ein Mutter oder Anfraw ihre Kinder oder Enckelen mit an-Vorkindern bleiben / undder zweyter / dritter oderderen ihres Kinds oder Enckelen Geschwesterten oder derselben letzter Ehe Kinderen vorwegen des Kaufspfen-Kind erbet / und sich in die andre oder zweyte Ehe bestattet / es wurdeNach advenantsey vor ihres Kinds oder Enckels Todt / oder darnach / so bleibt ihr derselbig in der zweyter,dritter / oder letzter Eheallein die zeit ihres lebens die Leibszucht und abnutzung aller ligender bezahlt) bis zu der ablößund fahrender Güter / so ihrem Kind oder Enckten von vätterlicher verhypotheſirt 2c. ue intextu Ordinat. Annoseyten anererbt und zukommen / so sie aber darnach mit tod abgehen wür= 1765 editæ hoc eap. utfread fin.de / so fällt solch Gut wieder an ihres Kinds oder Encklen / daß sie in(82)massen obgedacht geerbt hat / Geschwesterten von zweyen seyten / undCAP. LXXXII.derselben Kinder / und nicht an ihre Kinder / die sie in der andern undzweyter Ehe geboren und gezielt hat / es wäre dann daß des Kinds o-der Enckelen / welches sie also geerbt hat / Geschwesterten von beydenseyten und derselben Kinder alle mit tod abgangen wären / dan auff (83) in den Erbaüteren14) verba nicht alleinsolchen Fall / so bleibt der Mutter oder Anfraw (83) nit allein (84) die sunt delem & omissiLeibszucht und abnutzung solcher Güter (85) die gantze zeit ihres le= (Se) verba solcher Gütersunt deleta & omissabens / sonder (86) auch dero eygenthumb / darmit zu schaffen und zu (84) 1000 verbi sonderhun / was ihr geliebt.posita sunt sequentia aberin den gewonnen und geworbnen Güteren.C iijBeschluß