508 Zweiter Teil. B. F )ic Verfassung des weltlichen Cliorherrnstifts.
a) Die Rechbergsche Pfründe, von Wilhelm von Rech-berg, seiner Ehefrau Margaretlia und seiner Tochter Helena am29. Mai (hl. Pfingstabend) 1501 mit 800 fl. auf den Altar in UnserLieben Frauen Capell im Kreuzgang gestiftet. Verpflichtung: vierWochenmessen .jedesmal unter dem letzten Kronamt des Stifts. 5Der Kaplan muss zu Chor gehen wie die andern Vikare, erhält40 fl. rliein. als Pfründe (30 fl. Korpus und 10 fl. Präsenz) undalle Suflragien, die im Stift fallen. Die Stifter behalten sieh dasPräsentationsrecht gegenüber Dekan und Kapitel vor; nach ihremAhleben soll die Kollation Propst, Dekan und Kapitel zustehen. 1 ) io
b) Die sog. Bürgerpfrunde, von dem Priester MichaelDoder am 1. September 1501 mit 640 fl. rhein. „unter dem Titeldes neuen Altars s. Annae in Sant Leonhartz Capellen in derNeuen Stifft auf unsers Capitels St. Veit Stifft" gestiftet, von Dechantund Kapitel angenommen und von Propst Albrecht I. bestätigt. 15Das neue Vikarint wird dem Stift einverleibt und mit aller Juris-diktion unterworfen gleichwie die anderen Vikariate, ausgenommendass Schultheiss und Gericht der Stadt den Priester intra niensemdem Dekan und Kapitel präsentieren sollen, auch in Bezug aufEinkommen, Rechte und Pflichten den alten Chorvikariaten gleich- 20gestellt. 2 )
c) Die Seh wabsberger Pfründe, am 12. November(Freitag nach St. Martins Tag) 1501 von Georg von Schwabsberg,Domherrn zu Augsburg, Custer und Chorherrn zu Ellwangen, undseinem Vetter Hans von Schwabsberg auf den Altar „sant Lien- 25harts in der neuen stifft und capellen, darinne unser vordem undunsers geschlechts begrebnus ist, im vorbaw des rechten minstersund stiffts Ellwangen," gestiftet, nach dem Tod der beiden Stifter
ipse non gaudet neque habet partem aliquarnm oblaeionum vicariorum etc. Sedidem capellanus saneti Wolfgangi habet partem in neglectis presenciarum, <nienegliguntur per cum et alios vicarios".
>) Altschrift des Stiftungsbriefs im Diplomatar „TomUs XVI" Fol. 143 1-17.
-) 1 Büschel Akten (12 Stück, 1501 —1703) in Pasz. 1)9. Die Eaplaneihat zwar die Verpflichtung zu 3 Wochenmessen auf dem St. Annaaltar in der Pfarr-kirche der Stadt, ist aber in die Stiftskirche gestiftet (falsch Khamin, Auctar.p. 179 und OAEllwangen S. 453). Zweifelhaft ist, ob der Annaaltar, dessenTitel sie erhielt, ein nicht weiter bekannter Altar der westlichen Vorhalle oderder 1505 errichtete Altar s. Annae et s. Hieronymi der Stiftskirche (oben S. 277, 8)ist. Der Kaplan muss ausserdem monatlich zwei Messen, die eine vou St. Anna.in der Stiftskirche, die andere auf dem neuen Altar des hl. Leonhard lesenund alljährlich das l'atroziniiim oder Kirchweihe auf genanntem St. Annaaltarhalten.