502 Zweiter 'Peil. B. Die Verfassung des weltlichen Chorherrnstifts.
§ 20. Die niedere Stiftsgeistlichkeit: Vikare, Verweser, Leviten.
Die Chorherren wurden in ihrer hauptsächlichsten Obliegen-heit, dem Chordienst, durch eine zweite Klasse von Stiftsgeistlichen,
die Verweser, Vikare und Leviten, teils unterstützt teils vertreten.Wir können die canonici (capitulares und nondum capitulares) als 5die höhere, die Verweser, Vikare. Leviten als die niedere Stifts-geistlichkeit bezeichnen; 1 ) denn das unterscheidende Merkmalzwischen beiden Klassen bildete die Berechtigung zur Teilnahmean den Beratungen des Kapitels bezw. zum Verrücken in dasselbe.'")Nach dem Range gingen die Verweser den Vikaren, diese; den 10Leviten voran. 8 ) Die alten Statuten kennen nur die Vikare; dieVerweser und Leviten sind jüngeren Ursprungs.
1. Die Vikare, vicarii (chori) seu altariste, *) socii chori, 8 )auch capellani genannt, hatten an den monachi eapellani des Bene-diktinerklosters Vorgänger;' 1 ) im ganzen entsprachen sie den Dom- 15und Stiftsvikaren des Bistums Augsburg. 7 ) Ihre Zahl wurde beiErrichtung des Stifts auf zehn festgesetzt; 8 ) durch private Stif-tungen wuchs sie nach und nach nicht unbeträchtlich an,") erfuhraber durch die Ungunst der Zeiten — besonders infolge desdreissigjährigen Kriegs — mehrfach sei es dauernd sei es vorüber- 20gehend eine erhebliche Verminderung. 1 ") Die Vikare haben „bene-
') Ein passender Gesamtname für diese zweite Klasse ist „socii chori";doch wird dieser Ausdruck in den alten Statuten (S. 118,31) mit ausschliess-licher Beziehung' auf die damals noch allein existierenden Vikare gebraucht.
-) Es ist mir kein einziger Fall eines solchen Vorrückens eines Verwesersoder Vikars bekannt. — Vgl. auch S. 426,9 („clerus minor") und 453" (Be-gräbnisort).
! ) Vgl. die f'horordnung Albrechts I. Nr. 3 (S. 15Ü).
4 ) 8. 36, 27; vgl. S. 36, 14, 34. 90, 10, 31.
'") Oben Anm. 1.
") Oben S. 401 f.
'') S. 36,13. Über die Augsburger Domvikare vgl. Lenze S. 38—4B;über Ursprung und Bedeutung der vicarii im allgemeinen vgl. Schneider,Domkapitel S. 70—74.
H ) S. 36, 12; von eil wangischer Seite aus waren nur sechs beantragt(S. 11,3).
") Vgl. unten S. 507 ff.
'") Über eine 1542 geplante Reduzierung s. oben S. 218. Fürs 17. und18. Jahrb. vgl. Kbamm, Auctar. p. 170. Zuletzt zahlte das Stift noch 11 Ohor-vikare; Erzberger, Säkularisation in Württemberg S. 193.