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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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IV. Kap. Die Exemtion. § 12. Ihr rechtlicher Charakter. 437

liess im August 1746 durch seinen Geistlichen Rat Radermacherund den Agenten Fargna sein Vorhaben in Rom anzeigen mit derBitte, Sc. Heiligkeit (Papst Benedikt XIV.) möge das auf demSchönenberg bei Ellwangen zu errichtende Seminar mit der6 nämlichen Befreiung von aller bischöflichen Jurisdiktion,welchedie hohe Stiftskirche geniesset," gnädigst begaben und erklären,dass solches einem zeitlichen Propste zu Ellwangen und dem111. »Stuhl zu Rom allein zu allen Zeiten unterwürfig verbleibensolle, welche Bedingung der Kurfürst sieh vor allem wolle vor-10 behalten haben. Der Papst lobte mündlieh und durch Breve vom20. September d. J. dies Vorhaben sehr, wollte aber zunächst dasOrdinariat in Augsburg wegen der Exemtion der Schönenbergkirchehören. Diese Erklärung brachte den Kurfürsten anfänglich ineinige Verlegenheit, weil er glaubte, die Exemtion besagter Wall-is fahrtskirche würde nicht so geschwind ausser Widerspruch gesetztwerden können; Radermacher aber machte ihm Hoffnung, die Be-stätigung des Seminars unabhängig davon zu erhalten, da durchEximierung des geplanten Seminars dem Augsburger Ordinariatkein bisher gehabtes Recht entzogen werde und jeder Stifter in20 limine fundationis solche Vorbehalte machen könne. Franz Georgging auf diese Anregung ein. In dem Pundationsinstrumentvom 1. Oktober 1747 erklärte er: nachdem er den Entschluss gefassthabe, für sein exemtes Stift (ad sublcvandas prineipatus nostri eteeclesiae sedi apostolice immediate subieetae Elvacensis liecessitates")25 ein eigenes Seminar zu errichten, wisse er für dasselbe in demexemten Stiftsgebiet keinen geeigneteren Ort als in der Nähe derWallfahrtskirche auf dem Schönenberg, der in dem Bereichdes zur Exemtion gehörigen fürstlichen Schlosses Ell-wangen gelegen sei. 1 ) An die Stiftung knüpfe er aber den80 unabänderlichen Vorbehalt, dass sein Seminar unmittelbar

Domkapitulars Daun in Rottenburg. Vgl. OAEllwangon S. 527; Giefe] in:Herzog Karl Bugen von Württemberg und seine Zeit lisg. vom Wtirtt. Ge-schichte- und Altertums-Verein II (1909),-886 f.

')Cum in distrietn et intra septa legalia palatii nostriElvacensis sanetesedi apostolice immediate subiecti in monte

Venusto reperiatur . . . templum B. M. V ......aptiorem sedem in planta

legali exempti nostri torritorii assignare non poterimus." Über dieExemtion des Residenzschlosses s. oben S. 381,3:5. Der Schönenberg und dieParzellen Gipsweiler, Mittelhof und Schafhof lagen ehedem in der Schloss-markung. Vgl. OAEUwangen S. 535.