III. Kap. Der Konvent. § 8. Konvontsämter. 407
Lebenszeit ohne die Verpflichtung, eine Pfründe davon zu reichen,')zur Nutzniessung übertragen; nach seinein Tode (1S99) wurde siedem gering dotierten Kelleramt auf ewige Zeiten einverleibt. 2 )Der Ursprung der gleichfalls im Bistum Würzburg gelegenen5 Propstei Hohenberg liegt im Dunkeln. Wir kennen nur dieNamen einiger Pröpste des 13.—15, Jahrhunderts; der erste der-selben tritt in einer Urkunde von 1229 auf. 4 ) Ausserdem ist inden kaiserlichen Privilegienbriefen (seit 1347) von dem „Münsterund dem Kirchhol' der Propstei ze dem Hohenberg und dem Hof
10 dabei oder darunter, des Propsts Hof genannt" die Rede. Eineklösterliche Niederlassung ist also nicht ausdrücklich bezeugt, Ineine etwas frühere Zeit führt die etwa aus der zweiten Hälfte des12. Jahrhunderts stammende, 1896 erneuerte Pfarrkirche St. Jakob, 4 )deren Inhaber bezw. Kirchheri ohne Zweifel der jeweilige Propst war.
15 Ebenso dürftig ist die Überlieferung über die zur Diözese
Worms gehörige Propstei Schriesheim- Wiesenbach. DieBesitzungen in der dortigen (legend gehen in die früheste Zeit desKlosters zurück. Simuliere, ein Vasall Karlmanns, trat ins KlosterEllwangen und vermachte demselben seine Besitzungen am unteren
20 Neckar, vor allem Schriesheim.-')
') Die offenbar .sehr einträgliche Propstei Zell (und wohl auch (He beidenandern) war sonach mit der Verpflichtung belastet, für die Pfründe eines (odermehrerer) Konventualen in Ellwangen aufzukommen.
2 ) OAEllwangen S. 593.
; ') WUB. III, 259; OAEllwangen S. 096 f.
") Vgl. OAEllwangen S. 094 f.
r ') Necrol. Elv. zum 5. Februar: „Saniere eonversus et monachus ob.,qui Screiz esheim in usum fratrum cum variis utilitatibus delegavit." Bereitslegendenhaft ausgeschmückt ist der Bericht Ermenrichs, Vita Hariolfi cap. 8(Giefel 11, 22—29); die Schenkung Kuonheres erstreckt sich hier auf „vinetumet basilicas multas." Wiesenbach wird nur in der unechten Urkunde vom•I. 764 (WUB. I, 8 f.) genannt. Suonhere schenkt liier dem Kloster Ellwangen„ciincta que ad nie hereditario iure in territorio saneti Georgii Wisin-bach, in Ncriezesheim et in adiacentibus villis, cum silvis, cumvineis, cum pratis, cum agris, cum familiis et omnibus utensilibus pertinebant."Zweck der wohl um die Mitte des 12. Jahrb. entstandenen Fälschung war, dieRechte des Klostervogts einzuschränken. Dass aucli die Erwähnung Wiesen-bachs, das sicher zu Anfang des 13. Jahrb. dem Kloster gehörte, auf Fälschungberuht, ist nicht wahrscheinlich; auch ist anzunehmen, dass die vorliegendeFälschung einen Ersatz für eine verlorene oder absichtlich vernichtete ältereUrkunde bilden sollte.