Druckschrift 
Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
Entstehung
Seite
399
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

III. Kap. Der Konvent,. § 8. Konventsämter. 399

St. Emmeram in Regensburg, in welcher 13 Priester (ein-schliesslich des Dekans) und 2 Diakonen als Zeugen auftreten, 1 )ziemlich wahrscheinlich, dass auch die Diakonen dem Kreis derconventualcs et monachi capitulariter ut est moris congregati ac5 capitulum monasterii facientes et representantes" 2 ) angehörten.Wie oft das Kapitel abgehalten wurde, ist nicht bekannt.")

§ 8. Die Konventsämter.Bei Gelegenheit der Sparung des Jahres 1445*) lernten wirsämtliche Ämter, vierzehn an der Zahl, kennen, nämlich die.

10 Declianei, drei auswärtige Propsteien, die Kellerei, die Küsterei,die Kantorei, das Kirchenamt, die Oblei, das Präsenzamt, dasSpitalamt, das Siechamt, das .Kainniereiaint und das Kammererin-atnt. Fast alle Ämter sind bereits im 12. Jahrhundert urkundlichnachzuweisen und gehen in ihrem Ursprang zweifellos noch viel

weiter zurück.

An Bedeutung und Rang steht obenan das Amt des Dekansoder, wie er früher hiess, des Propsts (praepositus maior) oderPriors. Der praepositus der Kegel Renedikts (Kap. 65) wurde umdas Jahr 1000 unter dem Einfluss von Clugny und llirsuu meist

20 durch den Prior abgelöst; in manchen Klöstern jedoch und zwarin den angeseheneren wie in St. (lallen, Einsiedeln, Reiehcnau,Kempten und Fulda gingen seine Befugnisse an den Dekan über. 6 )

) WÜB. IX, 100 f.

-) Vgl. S. 18, 810. Das Kapitel zählte in dem dortigen Fall (1459)ausser dem Dekan aohl Personen, wovon sicher nicht alle Priester waren (vgl.ohen S. 351, 83). AI«" war wenigstens in der letzten Zeit des Klosters die Priester-weihe für den Eintritt ins Kapitel nicht erforderlich; nach S. 9, 2124 seheintauch die Profess nicht mehr als Erfordernis gegolten zu haben.

3 ) Die Anordnung derInnovatio conventus" (Item locus cum psalmiset aliis tempore deputato seoundum statuta ordinis visitetur et ibidem celebren-tnr celebranda, scilicet i|ne imperantur") bezieht sich auf das täglich im An-schluss an die Prim abzuhaltende (aber in Ellwangen wohl seit langem ausserÜbung gekommene) Ordenakapitel, nicht, auf das Kapitel in dem in Redestehenden Sinne (= Versammlung der vollberechtigten Mitglieder des Konventszur Beschlussfassung über wichtigere, z. T. weltliche Angelegenheiten desKlosters).

') ohen S. 812.

:> ) Vgl. Brannmüller in StudMittBenCist. IV, I (1883), 281249;über das frühe Auftreten des Dekans in westfränkischen Keielisahteien vgl.P iischl, Bischofsgut II, 42 1 .