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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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.'582 Zweiter Teil. A. Die Verfassung des Benediktinerklosters.

Herkommen beruhenden Verhältnisse gibt es keine andere Erklärungals die auch schon auf anderem Weg gewonnene Annahme, dassdie pfarrliche Seelsorge in Ellwangen vom Kloster ausging unddie Stadtpfarrkirche daselbst als Tochterkirche desselben ins Lebentrat. '-)

II. Kapitel.

Der Abt.

§ 4. Seine staatsrechtliche Stellung.

Schon bald nach seiner Gründung im Jahre 817 zähltedas Kloster Ellwangen zu den königlichen oder Reichsabtei en, 2 ) 10d. h. zu jenen Klöstern, deren Grundbesitz in der HauptsacheReichsgut war 8 ) und die deshalb auch hinsichtlich des nicht

') Auch in der Gottesdienstordnung kam die Priorität der Stiftspfarreizum Ausdruck; der Stadtpfarrer nrasstc sich fnach dem Spruchbrief von 1472)im allgemeinen nach dem Stift richten, so besonders am Karfreitag. Beachtens-wert ist in dieser Beziehung auch der Umstand, dass der Jahrtag des Land-kapitels Ellwangen nicht in die Pfarr-, sondern in die Stiftskirche gestiftet war(fürs IB. Jahrb. vgl. die Angabe des Liber ceremon. oben S. 107, Anmerkungzu Stat. I'etri cap. 15; auch fürs 14. Jahrb. ist dies bezeugt). Damit vergleicheman, was Steiehele, Bistum Augsburg IV, 419 f., über Füssen mitteilt.Dort hatte nicht das Kloster, sondern die ausserhalb der Stadt gelegenest. Stephanskirche seit ältester Zeit ein Cömeterium; der Pfarrer war Welt-geistlicher und bis 1206 vom Bischof angestellt; St. Stephan hatte immer einBaptisterium, Sanktissimum, Kanzel und gestiftete Jahrtage und wurde endlichIns ins 17. Jahrb. herein als Haupt- und Mittelpunkt für die Geistlichkeit desLandkapitels Füssen angesehen, die hier ihre Kapitelsversammlungen hielt.Mit Rocht sieht Steiehele daher in St. Stephan die alte, allem nach von denBischöfen gegründete Pfarrkirche. In Ellwangen liegt so ziemlich das entgegen-gesetzte Verhältnis vor, woraus sich mit Notwendigkeit der obige Schlussergibt. Über die ursprünglichen Pfarrverhältnisse Feucht w an gen s, das sichwegen seines Alters und der Nähe Kllwangens noch besser zum Vergleicheeignen dürfte, liegen keine Nachrichten vor; vgl. Steiehele a. a. 0. V, 372.

-) OAEllwangen S. 488; vgl. auch Vita Hariolfl cap. 1 (Giefel p. 8, 27).

:l ) Der Virgundwald, dessen Wildnis erst von den Ellwanger Mönchenbesiedelt wurde, galt nach fränkischem Recht als Königshoden; vgl. E. Knappin WVjh. 1910 S. 175. Damit, hängt es wohl zusammen, dass das Kloster in<len Urkunden sowohl in den echten (/.. I'.. WUB. I. 99. 250, J. 823 und 1024)als in den gefälschten (a. a. 0. I, 79. 196. 227. 238) keinem bestimmtenGau zugewiesen wird (über den Riesgau vgl. OAEllwangen S. 298302;Steiehele, Bistum Augsburg 111, 553560. 235 f.). Eine Ausnahme bildet, sovielich sehe, nur die Urkunde König Arnulfs vom J. 887 (WUB. IV, 329), in derjedoch gerade der Name des Gaus (von Anfang an?) herausradiert ist.