340 Erster Teil. III. Kap. Abfall vieler Benediktinerabteien.
gewährte,') so müssen es ebenso schwerwiegende Gründe alsgewichtige Fürsprecher gewesen sein, die ihn zu einem solchenSchritt bestimmten. Die Motive seiner Entscheidung legt der l'apstim ersten Teil der Halle ausführlich dar; sie sind der von Abtund Konvent ihm unterbreiteten Denkschrift und mündlich 5erstattetem Bericht entlehnt und uns bereits bekannt. Wer möchteleugnen, dass es schwerwiegende Gründe waren? 2 ) dass angesichtsdes einmütigen Widerstands der Mönche, die der Hilfe und Unter-stützung ihrer weitverzweigten und mächtigen Kippen sicher waren,die Einführung der strengen Observanz in der Tat fast ein Ding 10der Unmöglichkeit war? „In Bamberg schien die Besetzung derAbtei Michelsberg mit reformierten, nicht dem fränkischen Adelentnommenen Mönchen einen Bürgerkrieg zu entzünden. Wennman den gewaltigen Besitz des Benediktinerordens bedenkt, so ver-steht man leicht, dass sich der Adel diese Machtstellung nicht 15entgehen lassen mochte und daher sich gegen die Reform seinerKlöster sträubte." 3 ) Die Reformation vollends eines Klosters, dessenAbt Rcichsfürst war, liess sich nur dann durchführen, wenn diebeteiligten Fürsten und der Kaiser zusammenstanden, um denWiderstand zu brechen. Eine solche Einmütigkeit der Fürsten war 20aber in jener Zeit allgemeiner Verwirrung und Uneinigkeit nichtzu erreichen. Dazu kam, dass die Fürsten die treue Hingabe ihrerRitterschaft, die sie notwendig brauchten, nicht durch unliebsameStrenge gegen deren Verwandte in den Klöstern verscherzen wolltenein Grund, der manchen Fürsten, der dort, wo er seinen Adel 25
*) Durch Bulle vom 4. Februar 1464 gewährte Pius II. das von deinDiözesanbischof Johann III. von Grumbaoh unterstützte Gesuch um Umwandlungdes Klosters »St. Burkard in Würzburg. Wieland im Archiv des histor. Vereinsfür Unterfrankcn und Asciiaffenburg XV, 2. und 3. Heft (1861), S. 4 ff.
2 ) Wie zur Säkularisation einer einzelnen Ordensperson (KL. X, 1535),so sind zur Umwandlung eines Klosters und zur Säkularisation aller Insassendesselben „schwerwiegende" Gründe erforderlich. Trithemius erklärt in seinemLibor lugnbris (Busaeus p. 826) in dieser Beziehung trau/, richtig: „Ad dispen-
sationem (zum päpstlichen Dispens), ut iusta sit, quatuor requiruutur.....
Necessitas videlicet, congruitas, utilitas et honestas"; er behauptet freilichgeradeaus, dass keines dieser kanonischen Erfordernisse für die Translationenseiner Zeit zutreffe.
*) l'astor, Päpste II, 192. Dir. Kämpfe im Kloster Michelsberg sind ein-gehend geschildert von Binneborn in dem oben S. 838' zitierten Aufsatz. A.ufjeden Fall inusste bei adeligen Klöstern „der weltliche Arm 1 ' in Anspruchgenommen werden.