„Tnnovacio conventus." Fünfjährige Sparung. 327
regelmässige und würdige Feier des Gottesdienstes abzielendenAnordnungen unterscheiden sich kaum von den bezüglichen Be-stimmungen in den Statuten der weltlichen Stifte jener Zeit; höhereAnforderungen asketischer Art werden nicht erhoben. Die besonderen
5 „Provisionen" (Leibgedinge) einiger Konventsmitglieder bleiben un-angetastet.
Andere Satzungen für den Konvent Ellwangen aus dieser Zeit,die sog. „Innovacio conventus Elwangcnsis", ') weisen eineso weitgehende sachliche Übereinstimmung mit Peters Reformation
10 auf, dass wir auch ihre Abfassung mit dem Kardinal von Augsburgin Zusammenhang bringen und in ihnen eine ausführlichereFassung der dort mehr summarisch gegebenen Anordnungen über(iottesdienst und klösterliches Leben erblicken dürfen. Vorge-schrieben werden hier u. a. regelmässige Kapitel, Klausur, gemein-
15 sanier Tisch und Schlafsaal, 8 ) frugale Mahlzeiten (Enthaltung vonFleischspeisen; auch für Fische darf kein „besonderer" Aufwandgemacht werden), Beobachtung der Fasttage und Vigilien, schwarzeKleidung. Nur der Keller, Kustos und Spitaler (nicht auch derDekan) dürfen in ihren eigenen Häusern essen und schlafen, die
') Von mir veröffentlicht im Schwäbischen Archiv 1909 Nr. 7 S. 105bis 107. Die spätere Aufschrift der einen Hs.: „Statuta quaedam inter Abbatemet Conventum" ist ohne Gewähr und unzutreffend.
2 ) Es ist nicht leicht zu sagen, inwiefern wirklich von einer „inuovacio con-ventus " d. h. einer Wiederaufnahme des klösterlichen Zusammenlebensnach dem grossen Braud vom .1. 1443 gesprochen werden kann. Denn währendin der Reformation Peters, in der gleichzeitigen „Innovacio" und der gleich zuerwähnenden Ordnung vom 27. März 1454 das gemeinsame Leben des Konvents gefor-dert wird heisst es in der Säkularisationsbulle vom .T. 14G0 (oben S. 18, 10—11.15_16), das Kloster sei in seinen Gebäuden so ganz zerfallen, dass kein Dormi-torium und Befektorium vorhanden sei und die Konventualen in der Stadt inT'rivathäusern leben- -Es bleiben, soviel ich sehe, zwei Möglichkeiten.Entweder war das Kloster bis 1454 wenigstens teilweise aufgebaut, sodass dienötigen Räumlichkeiten für die vita communis des nach Abzug der Kloster-beamten nur wenige Köpfe zählenden Konvents zur Verfügung standen (dassvor der Umwandlung wenigstens ein Anfang zum Wiederaufbau des Klosters gemachtworden war ist aus dem Bevers des 1459 zum Pfleger bestellten KonventualenAlbrecht Schenk zu entnehmen; vgl. Schwab. Archiv 1909 S. 85 3 ; unten S. 330.Über den Anfang kam man jedoch nicht hinaus; eine bedeutendere Bautätigkeitbegann erst nach der Umwandlung in den sechziger und siebziger Jahren; vgl.WVih 1908 S 174 — 178). Oder aber müssen wir annehmen, dass mit denbezüglichen Bestimmungen zunächst die ernstliche Inangriffnahme des Kloster-baus gefordert werden wollte, dass somit die „innovacio conventus" vorerst nurein Zukunftsprogramm war.