284 Nachtrüge zu Nr. X. Anfechtung der Säkularisation.
Der Brief des Mönchen von Mariazeil trägt in der
einzigen Hs. das Datum: 14 69, ohne Angabe des Tages. Überdie Veranlassung des Schreibens ist nichts bekannt. Es könnteauffallend, erscheinen, dass der Briefschreiber erst neun Jahre nachdem Vollzug der Umwandlung auf seinen. Vetter einzuwirken sucht. 5Es ist auch- keineswegs ausgeschlossen, dass in der fraglichen Jahres-zahl ein Schreibfehler vorliegt; doch ist kein zwingender Grund zudieser Annahme vorhanden, umsomehr als das Schreiben desPropsts an den Kaiser gar erst vom 7. August 1481. dauertist. 1 ) Man sieht, dass sich der Benediktinerorden mit dem Verlust indes Klosters Ellwangen sehr lange nicht abfinden konnte, und dasswir trotz der neuen Quellen über den Verlauf der Angelegenheitnur sehr mangelhaft unterrichtet sind.
Handschriftliche Überlieferung: a) Von den 5 Sup-pliken an den Papst liegt eine gleichzeitige, unbeglaubigte Abschrift 15vor (2 Bl. Pap. Fol., 1 Bl. unbeschrieben), dabei zwei mit vielenLesefehlern behaftete. Kopien des 18. Jahrhunderts (I. von sämt-lichen 5 Stücken, 7 Bl. Pap, Fol.; 2. von anderer Hand, blossNr. 1. 2. 4 — nach der. Anordnung des Druckes —, 2 Bl. Pap.Fol.). Ich halte mich an die. älteste Hs., welche die Suppliken in 20folgender "Reihenfolge bietet: 1. Copie domini ordinarü AngUStensis limtunc legati a latere Norenberge cardinalis, 2. Literae imperatorisFriderici, •">. Literae marchionis iunioris, 4. Literae aliorum princi-pum sub hac forma prineipis Laudovici (sie) palatini Rheni etHavarie ducis, 5. Literae marchionis Alberti. 25
b) Das Schreiben des Mönches von Mariazell ist mir nur ineiner sehr schwer leserlichen und stark durchkorrigierten Hs.bekannt geworden: unbeglaubigte, gleichzeitige Kopie, von derselbenHand wie die älteste Hs. der Suppliken (2 Bl. Pap. Fol., nur dieerste Seite beschrieben); Überschrift: Missiva. HO
c) Von dem Schreiben des Propsts vom Jahre 1481 Heißgleichfalls nur eine Jfs. vor: unbeglaubigte, gleichzeitige Kopie(2 Bl. Pap. Fol., 1 Bl. unbeschrieben).
Das Papier der ältesten Jfs. sämtlicher Dokumente trägt das-selbe Wasserzeichen. 35
') Dieses Datum ist in der Hs. mit anderer Tinte und wohl vidi anderer,
jedoch gleichzeitiger Hand nachgetragen. Die Unterschrift des Absenders und.
die Adresse fehlen, sind alter durch, das Datum (dessen "Richtigkeit voraus-gesetzt) und den Inhalt gegeben.