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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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242 XXVIII. Statutenentwurf unter Propst Johann Jakob.

sustentionem (sie), sed praeeipue in honorem omnipotentis Dei etanimarum suorum fnndatorum salutem institutac sint; 2°) quodregulis s. Benedicti exceptis predictis duobus casibus se [conjfor-ment tt) necesse sit; 3°) per])etuo resideant et absque lieentia etprobabili causa nunquam absint et quidem non ultra tenipus in 5statutis praefato modo determinatum. Dieweilen aber hingegenbewuszt ist, dasz weder eim noch an denn die schuldige satisfactionwie recht biszhero im werkh vollzogen worden, habe der PropstDekan und Kapitel nochmals paterne ermahnen und erinnern wollen,nicht allein das Weltliche, sondern auch das Geistliche pfl.ichtmässig 10zu besorgen.

Es -war dem Kapitel nicht schwer, gegenüber solchen teilsunbegründeten teils stark übertriebenen Vorwürfen sich erfolgreichzu verteidigen. Aus seiner Antwort seien hier einige Äusserungenwiedergegeben, die des Interesses nicht entbehren. Soviel nun erst- 15lieh die divin a anlanget, ob solte man diesen bisz anhero dieweltliche Sachen vorgezogen haben, wollen dechan und capitul ver-hoffen, es werde sich auf besser nachgedenken ein anderes finden,indeme bewuszt, dasz der gottesdienst in singung der täglichenämpter und horaruin canonicarum, auch leszung der heiligen messen 20bisz anhero unauszgesezt verrichtet, die priester auch soviel mög-lich geweszen darob erhalten worden, wie sich dan eben deszwegendie herren canonici mit einem desto geringeren gedultet und nochthun, also dasz gar auf etlichen bekanten hohen thumstiftern der-gleichen gottesdienst viel jähr herein und noch nit gehalten werde. 25Dasz aber die herren canonici ineipiendo a decano seeundumsenium bisz auf die verweszer locum officiatoris publicae missaeper integram septimanam vertretten sollen, wissen Ihro fürstl.gnaden selber, dasz dieses bey unfürdenklichen jähren nit so garmehr im gebrauch, ja eben dorumb und an statt dessen, wie zuvor 30nur wahr, hernach ausz allerhand bewegliche Ursachen 4 verweszerbestelt worden, welche dergleichen officia canonicoruni verrichtensollen. Doch werde herr dechan und andere canonici ihnen ange-legen seyn lassen, soviel möglich den gottesdienst schultigerinaszenhelffen verrichten und solchen abzuvvarthen, ingestalten bisz dato 35verhoffentlich genugsam verspürt worden. Ein Leichtes war es denKapitelsherren, die Bemerkung des Propsts über ihre Verpflichtungzur Benediktinerregel zurückzuweisen und darzutun, dass diese

a) informent Hs.