202 XXIII. Statutentwurf unter Propst Heinrieh.
und Hans Konrad von Stadion) abermals über die Statuten undübergab den drei fürstliehen Hüten (Hofmeister, Stadtvogt und Kanzler)schriftlich eine Reihe bezüglicher Artikel. l ) Am 24. Mai 1540machten die fürstlichen Bäte die Mitteilung: Nach dem dcchantund capitell verschiner jarn der Statuten halb capitulariter etlich 5mal bei ainander gewesen und neue Statuten uffzuriehten schrifftlichbegreiften und unserm g. herrn uff seiner F. G. Verbesserung über-antworten lassen. Dieweil aber unser g. herr mit andern geschaff-ten beladen gewesen und derohalben bis/ anher sollich Statutenunhesichtiget belinen, haben ir F. G. verweilter tagen sampt dero iorethen sollich Statuten besichtiget und sich laut des ubergebnenzetteis in obgemelten neuen Statuten zu bewilligen entschlossen. 2 )Leider ist der Inhalt des iion den Bäten übergebenen Zettels imBezessbuch nicht aufgezeichnet. Dass von Seiten des PropstesAbänderungsvorschläge gemacht wurden, zeigt die Antwort des 15Kapitels, die zwei Tage später (am 26. Mai) erfolgte: Die anivesen-den Herren (Dechant, Scholaster, Hans Jörg von Zedivitz und HansKonrad von Stadion) wollen die Sache an ihre abwesenden Mit-knpitularen gelangen lassen, dann es inen nit geburen welle, etwasdarin zuendern, dieweil es durch ain gemein capitel beschlossen 20worden. 3 ) Hierauf Hess der Propst am 1. Juni durch seine Bäteerklären, er lasse es bei der gegebenen Antwort bewenden, und die-weil sein F. G. von dechant und capitl offtermals angesucht wordendie neuen Statuten gnediglich zu vertigen,') were yetzund ir F. G.beger, das dechant forderlichen iren andern abwesenden mit 25capitelherren ir F. G. gcmiet der Statuten halb antzaigten und zuuffrichtung der Statuten schreiten. 5 ) Weitere Nachrichten liegennicht vor, weshalb es dahingestellt bleiben muss, ob jemals einevöllige Vergleichung in der Statutenfrage zwischen Pfalzgraf Hein-rich und dem Kapitel zustande kam. 30
Andererseits liegt ein Etitwurf neuer Statuten aus derZeit Heinrichs und unter seinem Namen vor (Statuta Henrici).Leider ist die einzige, selbständige Handschrift, die ihn uns über-
') 4 Hl. Papier, gleichzeitige Kopie, im Unterfasz.: „Akten und Korre-spondenzen die Statuten betr." Nr. 2.
2 ) Bez. II Fol. 153«.
") lie.z. II Fol. 154».
') Darnach hatte das Kapitel die Anregung zu den Verhandlungengegeben.
r ') Bez. II Fol. 164 <>.