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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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XXII. Beyers Heinrichs. Lutherisch Eid. 199

haben oder kuniftiglich anneinen wurden daran halten wollen, dassie uns neben irer gewonlichen huldung schweren und globen

sollendt der (sie) erbaydt.....') Heinrich will auch samt, Dechant

und Kapitel allen Fleiss anhehren, die Bürgerschaft in Stadt und5 Land, der Propstei zugehörig, zu solcher Erbhuldung auch zu bewegen.Zum sibenden sollen wir zu allen jarrechnungen zwen capi-tular chorherrn von dechant und capittel hie zu verordent beschei-den, die bei sollicher jarrechnung bisz zu ende der selbigenpleiben sollen. *)

10 Und sollen alle und yeder artickel der obgemclten newen

Statuten äussert hievor angezaigten artickel in disem reverszbriefr'in ireni werde und crefften sein und bleiben.

Zwei Tage darauf (Freitag den 26. Februar) leistete PfalzgrafHeinrich vor versammeltem Kapitel dexteram inanuni ad pectus

15 suum more prelatorum apponondo den Eid als Fropst nach derdurch die alten Statuten vorgeschriebenen Form und nahm sodanndie Huldigung des Dekans und Kapitels entgegen. 3 )

Auch nach der Aussöhnung mit dem Stiftskapitel konnteHeinrich der Propstei noch nicht so bald froh werden. Im Anfang

20 des folgenden Jahres (1525) kamen nämlich fast zu gleicher Zeitreligiöse und soziale Unruhen im Stiftsgebiet zum Ausbruch. 4 ) Nachderen blutiger Unterdrückung traf der Propst sofort im Einverständ-nis mit dem Kapitel die zur Erhaltung des alten Glaubens und fürden Fortbestand des Stifts selbst nötigen Gegenmassregeln. Vor

25 allem mussten fortan alle Stifsgeistlichen beim Antritt ihrer Pfründeeidlich geloben, dass sie der katholischen Religion treu bleiben wollen;den Zuwiderhandelnden wurde Amts- und Pfründeverlust angedroht.Von diesemsonderbaren J urament, so hernach dasLutherisch genann t" wurde, ist in den Kapitelsrezessen das

30 entemal am 13. November 1525 die Hede bei der Anstellung desChorvikars Veit Knaup, der nebent seinem gewonlichen juramentdie hiebcy gesteckt jurament ouch juriert bat, welches jurament derschweren löufr" halb von unsers gnedigen fursten und herrn stat-

') a. a. (). Kap. Kl.

2 ) a. a. 0. Kap. 6.

8 ) Not.Instrument (Orig.Perg.) des Petrus Neythart: Fasz. 161. AlsZeuge fungierte neben sechs Stiftsgeistlichen bezte. -Beamten der Prediger Dr.theol. Joh. Kress.

*) Vgl. OAKlhvangen S. 496450: J. Schall in Blätter für vih-ft.Kirchengeschichle N. l'\ I (1897), 2543. Zum folgenden vgl. auch meineMitteilungen in WVjh. 1908 8. P.83 ff.