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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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183
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XXI. Statuta Alberti 1506. 183

(/ehalten werden. 1 ) Die Bedingung sodann, unter der Propst Albrecht ILsich schliesslich zur Anerkennung und Besiegelung der neuen Statutenverstand, war die Konfirmation derselben durch den Papst, zuwelchem Ziveclc ein notariell beglaubigtes Exemplar nach liom5 geschickt wurde. 2 ) Die päpstliche Bestätigung war jedoch trotzvieler Bemühungen nicht zu erreichen, weshalb die neuen Satzungenkeine Rechtskraft erlangten und von beiden Parteien stillschweigendals ungültig behandelt wurden, bis im Jahr 1521 die gegen denWillen des Kapitels erfolgte Resignation Albrecht Thumbs und die

10 Ernennung des Pfalzgrafen Heinrich, durch den Papst das um seinWahlrecht gebrachte Kapitel veranlasste, sich auf die Statuten von1506 zu. berufen. In seiner gedruckten Rechtfertigung wider dasAusschreiben Dechants und Kapitels 3 ) legt der alte Propst den Her-gang ausführlich dar; es sei hier gestattet, aus dieser nur in einem

15 einzigen Exemplar bekannten Schrift den interessanten Abschnittwiederzugeben. Thumbs Bericht lautet: Als aber ich ctlicli zeyt»ih1 Jar bey der Regierung und Probst gewesen, habent Dechantund Capittel an mir vermögt, das ich bewilliget, mitsampt ynenetlich new Statuten und Ordnungen fürzünemen, die auch von uns

20 begriffen in zwen quattern geschriben worden, doch anderer gcstaltnit dann das sy bäbstlicher hailigkait zugeschickt und so sy daselbstals von unserm ordenlichen Obern confirmiert und bekrefftigetj dass y als dann von allen taylen geschworn und gehalten werdensolten. Wie auch weder ich noch sie sollich Statuten, der alten

zft abbrach und mererntayl zu wider, auffzurichten oder zu machenkain macht nach (noch) füg gehabt, dann sovil die vom stul zuRom zugelassen, bewilligt und confirmieret wurden; zeuch michdesz auff das gomayn Recht, die alten und ncwen vermainten

') Unbeglaubigte Abschrift (oder Koneept), 1 Blatt Papier im Unter-faszikel:Akten und Korrespondenten die Statuten betr." Nr. 11. Datum:

Samstag nach dem Sonntag Jubilate 1506.

") Vgl. die Subscriptio der beiden Notare Georg Buchs (für den Propst)und Michael Doder (für das Kapitel), unten S. 184.

8 ) Den Titel und die Beschreibung der seltenen Schrift s. ulien/S - 176 1 . Albrecht Tliumb ist zwar ebenso Partei wie das Kapitel. Aber abge-sehen davon, dass das formelle wie das höhere Hecht entschieden auf seinerSeite ist, sehe ich keinen Grund ein, an seiner Glaubwürdigkeit zu zweifeln.Auffallen könnte höchstens der Umstand, dass er die neuen Artikel, von 1602"ollig mit Stillschweigen übergeht; aber auch das Kapitel beruft sich nicht aufdieselben, offenbar aus keinem andern Grund, als weil sie von vornhereinnesetzwidrig und ungültig waren.