146 XVIII. Chorordnung Albrechts I. (1496?)
XVIII.Chorordnung Albrechts I. (1496?).
Kardinal Peter hatte in seinen Statuten hinsichtlich der Feierdes Gottesdienstes nur wenige ins einzelne gehende Anordnungengetroffen. 1 ) Die genauere Regelung des Chordienstes und alles dessen, 5was zur Verrichtung des Gottesdienstes und zur Ordnung im Chorgehorte, blieb somit dem Dekan, dem berufenen Wächter der Chor-disziplin (Statuta Petri cap. 15), im Einvernehmen mit Propstund Kapitel überlassen. .
Geschriebene Chorstatuten werden denn auch in der späteren 10Zeit Albrechts (1.) von Rechberg erwähnt) indem am 15. Juli 1496im Kapitel im Beisein des Propsts beschlossen wurde, dass die Statutenund consuetudines chori allen herrn vom capitl, verwesen), vicariernund levitten verlesen werden, als dann geschehen und den furtergelebt werde. 2 ) In dem Streit um die neuen Statuten im ersten 15Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts bildete die Missachtung der eigent-lichen Stiftsstatuten und der sog. Chorstatuten durch die Herrenvom Kapitel einen der erheblicheren Klagepunkte des PropstsAlbrecht (IL) Thumb von Neuburg. 3 )
Stand somit die Existenz einer Chorordnung seit dem Ende 20des 15. Jahrhunderts für mich fest, so gelaug es mir nicht, im StA.eine Handschrift derselben aufzufinden; wohl aber fand sich hiereine auf Befehl des Stifts de Jeans Ludwig Freiherr vonGrafeneck*) am 3. August 1568 durch den KapitelssyndikusMagister Andreas Würzburger gefertigte, revidierte Niederschrift 25älterer, nicht näher bezeichneter Chorstatuten vor. Inwieweit bei da-durch Grafeneck angeordneten „Revision" Neuerungen angebrachtwurden, Hess sich zunächst nicht feststellen. Meine Vermutung, dasses sich im Jahre 1568 im ganzen nur um eine neue Aufzeichnung
1 ) Sonst bildeten die consuetudines chori vielfach einen unveräusserlichenBestandteil der eigentlichen Statuten, s. B. im Kollegialst!ft Tubingen (Freib.IHöz-Archiv N.K III, 124 ff.), im Bittersüß Wimpfen im Tal (Wiirdt.we.in,Subsid. diplom. V, 91 — 99), in St. Andreas in Köln (Würdtwein, Nova subsid.diplom. II, 185 — 192) und in den Statuta per Concilium Basiliense ediia desStifts St. Stephan in Wien (üuellius, Misccllan. II, 74 — 84).
2 ) See. I Fol. 85".») Vgl. Mr. XXI.
*) 1543 Oktober 2 Kapitular, 1552 Kustos (s. oben S. HO f. Anm.), 1567August 28 Dekan, gestorben in Kllwangen 1578 August. 10 (Grabschrift beiKhamm, Auctar. p. 207). Grafeneck war auch Domherr in Augsburg und(seit 1576) Propst von Wiesensteig.