XII. Statuta Petri 1460. 87
Ordo statutorum (kurze Inhaltsangabe der einzelnen Kapitel, dieunten abgedruckt wird), Blatt 17—37 (21 Blätter mit eigenerPaginierung): Statuta Petri vom 2. April 1460.
Weitere, von mir nicht weiter beigezogene Abschriften befinden5 sich n. a. im Diplomatar „Tomas XVI. Stift Elwangen" Fol. 63bis 90 (Iß. Jahrhundert) und im Sammelband I Nr. 3: Vera statutaper Petrum Cardinalem in translatione monasterii et erectione ec-clesiae ereeta a° 1460 mit belanglosen Randbemerkungen: „in quibusfiat variatio" (wahrscheinlich ans der Zeit des Propsts Johann Jakob
10 Blarer, um 1630).
Die Kapiteleinteilung des folgenden Abdrucks ist genau diedes Originals, wo indes die Kapitel nicht mit Nummern bezeichnetsind. Die vorausgeschickte Inhaltsangabe fehlt im Original; siefindet sich in den Abschriften im Pergamentband, Statuta Petri
15 und im Sammelband I. Andere IIss. zählen 49 bis 54 Kapitel;die Differenz rührt davon her, dass in den einen IIss. mehrereKapitel (z. B. Kap. 6 und 7. 49 — 52) zusammengeschrieben, inandern IIss. einige Kapitel in zwei zerlegt wurden.
Etwa von der ersten Hälfte der Statuten (Eingang und Kap.
20 £ __ 24 letzteres Kapitel unvollständig) liegt in Fasz. 221 auch ein
deutscher Text vor, 10 Blatt Papier Folio (Blatt 1 — 6a beschrie-ben) mit der Aufschrift: Statuta in vnlgari; die Ms. ist nach Aus-weis der Schriftformen etwa gleichzeitig mit dem Original entstanden,vielfach durchkorrigiertes Konzept ohne Zählung der Kapitel, jedoch
25 mit derselben Abteilung wie das Original. Viele Latinismenund manche ganz undeutsche Konstruktionen lassen keinen Zweifeldarüber bestehen, dass wir es mit einer ziemlich sklavischen, wahr-scheinlich privaten Übersetzung der lateinischen Vorlage zu tunhaben au deren Wortlaut, von einigen kleinen Ungenauigkeiten bezw.
30 Auslassungen und eingestreuten Erklärungen abgesehen, sich derdeutsche Text aufs engste anschliesst. Immerhin dürfte sich derAbdruck dieser Übersetzung lohnen ebensowohl aus sprachgeschicht-lichen Gründen als auch in sachlicher Beziehung, insofern sie anmehreren Stellen (z. B. in Kap. 13) zum Verständnis des lateini-
85 sehen Textes beiträgt.
Derselbe Faszikel 221 enthält Bruchstücke einer zweiten,selbständigen und besser stilisierten deutschen Übersetzung, 8 BlattPapier Folio (Blatt 1—4 beschrieben) mit etwas jüngerer Auf-schrift: Die Alten Statuta verteutsclit; erhalten sind — der Ein-
40 gang fehlt — Kap. 1—4 (letzteres Kapitel nur teilweise), Kap. 8