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Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Chorherrenstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts : Texte und Darstellung
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34 VII. Processus 1460 April 2.

Propst" undKapitel". Andererseits bitten Propst und Kapitelin ihrem Schreiben vom 30. April (Nr. 3) den Kardinal, dieBriefe"über die bereits vollzogene Umwandlung lautend, d. h. das Notariats-instrument, den Processus, fertigen zu lassen und die Statuten auf-zurichten. In seinem Antwortschreiben vom 22. Mai (Nr. 4) stellt 5der Kardinal in Aussicht, dass der Prozessbald ausgerichtet wer-den soll". Von späteren Verhandlungen darüber haben wir keineNachricht; am 5. Dezember 1460 erfolgte die kaiserliche Bestätigung(Nr. IX), nachdem der Processus Petri vorgelegt worden war. Mandarf also annehmen, dass bald nach dem 22. Mai etwa in der 10ersten Hälfte des Juni oder noch Ende Mai die notariellen Urkundenüber die bereits am 2. April vollzogene Umwandlung (der Processus,)und über die neue Teilung der Güter zwischen Propst und Kapitel(der Liber redituumj ausgefertigt wurden. Sie erhielten das Datumdes 2. April, weil sie bis zu diesem Termin rückwirkende Kraft 15haben sollten; den Empfängern, sollte der Genuss der ihnen mit derUmwandlung verliehenen Rechte und Einkünfte schon von dem Tagder Zusage an und nicht erst von dem viel späteren der Ausfertigungder Urkunden an verbrieft sein. 1 ) Der Tag der Beurkundungwurde nicht angegeben. Warum sich dieselbe so lange verzögerte, 20lässt sich nicht mit Sicherheit ausmachen; wahrscheinlich war übermanche Einzelheiten des Liber redituum und der Statuten am 2. Aprilnoch keine Einigung erzielt. Ahnlich wie bei den beiden erstenDokumenten verfuhr man auch bei den Statuten. Warum hier dasDatum des 8. April gewühlt wurde, 2 ) ist jedoch nicht recht ersieht- 25lieh; es müsste denn nur sein, dass die Abgeordneten des Propsts

') Über das Verhältnis zwischen Datum, Handlung und Beurkundung(zunächst in den Kaiser Urkunden des früheren Mittelalters) vgl. R. Thom-men in AI. Meisters Grundriss der Geschichtswissenschaft 1, 160f. Im15. Jahrhundert scheinen die Fälle solcher Zurückdatierung selten gewesenzu sein. Wie man sich auch auf andere Weise behelfen konnte, zeigt eingleichfalls das Stift Ellwangen betreffender Fall aus der päpstlichen Kanzlei:P. Julius II. bestätigte am 26. Nov. 1503 die noch durch seinen inzwischen(18. August) verstorbenen Vorgänger Alexander VI. sub dat. quarto Kai.Aug. (29. Juli) 1503 vollzogene Konfirmation des kanonisch zum Propst ge-wählten Albrecht Thumb mit Wirkung vom 29. Juli ab. Die Bulle selbst(Orig. Perg.) wurde nicht zurückdatiert, sondern erhielt das Datum des Tagesder Ausfertigung (26. Nov. 1503).

s ) Dass das Datum der Statuten (1460, die Lune, 8. April), nicht stimmt(entweder: Montag den 7. April, oder: Dientag den 8. April), ist ein weitererFingerzeig für die Zurückdatierung derselben.