Triumph-leuchenderRrkegs^Helm. VierdterThekk.
nehmende Brief und Pacqueten fleissig annoriren / und da einigesVerdacht sich herfür khun sollte / <6 so fort ohne Verzug/deß OrtsObrigkeit / nicht weniger ihren Vorg setzten / zu Beobachtung wenlerer Gebühr/ anmelden sollen. Wofern auch
ix.
Ein oder anderer / nicht unter feindlichen Gewalt sichenderReichs Stand oder Glied / diesen und andern Reichs - Schlüssengemäß / dem Vatterland seine Schuldigkeit ungesäumt nicht leisten/oder mit Frankreich inNeurraliratoderparricular-lraÄaren be-reits stehen / oder ins künfftige sich einigsten thate/ wider den / oderdie jenige soll aä^rivarionsm aller ihrer von Franckreich habendenLehen und Lenesicien geschritten / und nach Andeutung der kxecu-rlons - und anderen Reichs - Ordnungen / auch gemeinen Rechten/mit aller Schärffe verfahren. Wie dann nicht weniger
X.
Alle andere / so dieser Verordnung entgegen handle» / will,kührlich oder nach Gestalt deß Verbrechens / entweder an allen ihrenErb - und Lehenschafften /Anwartungen/ Rechten / auchHaab undGütern / Aembtern und Würden / oder auch / da man sie ertap-pet / an Leib und Leben / die abwesende Ungehorsame aber in ihrerBildnus gestrafft/ihnen und ihren vekcenäenren ihre Stamm-odersonst erhaltene Wappen zu fuhren / nicht gestattet / noch wenigersie vor Ritter oder rittermassig jemahls mehr gehalten/sondern ins-gemein aller Ehren unfähig erkläret / ja die von einer Obrigkeit ei,mroder andern angesetzte Strafe durch das gantze Reich gültig seya/und deroselben auf ertheilte Nachricht relpeKlve aller Orten nach«gegangen / auch darauf oxeqmrt werden solle.
Wir befehlen auch schließlichen allen hohen und nachgesetzten/Geist - und Weltlichen Obrigkeiten / Eltern - Vormündern / oderanderer Aufsehern / solches alles / denen ihrigen / so es angehet/kund zu machen / und zum Gehorsam anzuweisen; und weilen schwerja fast unmöglich fallet/solche General-Satz-und Ordnungen zu ma-chen/die sich auf alle künfftige special-Fälle/ so nicht vorher zu sehen ge«wesen / schicken; Als bleibt allen und jeden hohen Obrigkeiten in ih,ren Landen frei) und bevor / nach Gelegenheit der Zeiten / Personenund anderer Umbständen sothane ^vocswria. oder Inkibicoria wei-ter zu schärffm / und auf obbemeldt« nicht vorgesehener Oalüs solcher
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