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Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
Entstehung
Seite
1153
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Triamph^euchtenberRrkegs-Helm. VkerdttrTherk. n xr

gebracht / aller Orte« / und sonderlich in denen See - und Handel-'»Städten/ aufs scharffste und bei) LonKtcatlss, auch nach Befin»düng schwerer Leibs-Straf: und wolten/ daß zu solchem End/ an»»denenConsin-Paffen-auch Zok- und Maut-Städten / akwo die»Kaufs-Leuch und deren Gäter durchzupaffiren pflegen / mit denen»aller Qrtenohne LeHeLt der Perfonen/vorzunehmender Visturung»oder sonst in andere Wege / best-möglichste Verordnung gemachet/»auf solchem Verbott auch durchgchends/ und ohne Außnahm / be-»vorab in denen vornehmen See-und Handels - Städten / in das»künfftigs ftstiglich gehalten / zumalen zu Vermeidung alles Betrugs»keine dergleichen Wahren anderst / als unter einer beglaubten^rce-»Kanon von der Obrigkeit/entweder deß Orts/ allwo dieselbe tabri-»ciret sind / oder wohin sie aus der andern / dritten oder mehrern»Hand unter proäucir- oder Lecogaalcirung der ersten^rceüarioli»entführet werden / paffirt werden.

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Worbey wir auch allm und jeden Kriegs - Generali «täten / Obristen / und andern commenäirenden Officirern/»so sich in Unseren und deß Heiligen Römischen Reichs / oder»in dessen Chur Fürsten / Fürsten und Ständen/Diensten befinden/»hiemit nachdrücklich und ernstlich anbefehlen/ daß sie so wenig alle»andere Obrigkeiten / denen jenigen/ in - oder außländffchen Traffi-»quanten / so sich bey ihnen umb l-icentz mit Frantzösischen Wah »ren/ auffkmtze ^eit / oder nur auff einige Tage / handeln zu dörf-»sin inlmuiren würden/ einige proreLkoria oder Freyhcits- Brief»zu erthsilen / sich unterfangen; wie dann auch dergleichen keinem Ge»sandten / oder einig - andern Frembden / sich im Reich ertaubter»weiß aufhaltenden Klinittris gestattet / sondern da solche ausgege-»ben/iplo kaLko ungültig und ohnkräfftig styn / auch nicht arren-»ckret werden sollen; Als viel aber die bereits/ vor publicarion der»ersten Käyserl. Inkibicorien / im Reich vorhandene Zrantzösische»Wahren anbetrifft / soll es damit folgender Masten gehalten wer-»den: daß wo nicht allbereit in ein gen Craysen derentwillen erfor-derliche/ gnugsame Anstalten gemacht/ ivorbe», es dann zu verblei-»den hat/ em jeder Kauffmann oder Krärmr/ a äie?ublicÄrioms.>diesergeschöpfften Kapserl lnkibicorien / v rbuaden seyn solle / inner»

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