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Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
Entstehung
Seite
806
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8->6 _Rom. Rarst Mas. und der- hohen Allmten

Der AugspurgischenConftssion zugethanen oderReformirtsnwerden bestellet und erwehlet. "

2 von Chur s Sachsen:

L < Brandenburg.

L - i. Pfaltz.

4 s Ober,Sächsischen 1 Craiß / welche alternirrnd

4 >. Nieder-Sächsischen) noch einen adsungiren.

2 s t Fränkischen )Craiß/welche auch der Reli-

r s ^ I Schwäbischen i giounackalkernirendnoch

2 4 / Oder-Rheinischen)- einen zufügen/und also zu-

2 >. l. Wcsipdalischen ) sanren die Zahl so.machen

Alle Decreta und Mandata werden unter Ihr. Kayserl. Mastst.'Titel/Namen und Sigel lauSgefsrliget/ und ist also dieses GerichtultlmT l nK.intiT/ davon nicht mehr appellirt kau werden/doch hat ausgewissen Ursachen Statt die Revision/ welche kan erlangt werden/woanderst dis Summa oder Anschlag des Streits aufLovo. Reichöthg-1er sich belquffen/ muß au ch klagende Mr- He» eine gewisse SummaGelds/nach Beschaffenheit des Proc ssts/zum voraus yponicen/urrSwird darauf die gantze Sach von Anfang/ mit grossemFlerß undErnst durch die Kevisorcs fürgenommen / und endlich die Executionverrichtet. Gleiche Bewandnus hat esMlkdemöenLticloSvttä-cL-tus;wo etwan der R-ftrent oder Procurawr bttrüglrch gehandelthatte.

DiePersonen welche diesem hohen Gericht unterworffrn/oder all-da rechtlich können fürgenommen werden / sind alle des Heil. Römüschen Reichs Burger und Unterthanen/ ausgenommen erliche Chur-und Fürsten/u-id znmahln die Hertzogen von Burgund undLothrin-gen/wie auch die Schweitzerische Canions so excmpt sind. Es wer-den allein Ml Sachen allda vorgenommen / und zwar derer Cogni-tion entweder für sich sechsten diesen hohen Gericht zugehörk/ oderdurch eine richtige Appellation dahin gebracht worden / wsftrne nem-lichderJndex ä quo oder der Jnsiantznichtdagegen pnvilegirr/ unddie Summa depenthalben appellirt wird/ 400. ReichSthaler anbc-tnffr. In geistlichen Sachen / mglsichen was Leib - und Lebens-Straßen angchet/ hat es eine andere Bewandnuß. Ader genugvsn dem Cammer-Gericht und ehmalWN Stadt Svever.