Triumph leuchtend er Rriegs -Helm. VLerdrer Theil. 51z
gehen; und obschon (wie die Rede gienge) ihm ein Befehl zugeschicktworden seyn solle/ aufwelchen sich ein Französischer Officier/ so sich mitdem Commendanten unterredet/und Falls er die Vesiung ubergebenwolte/ rOoo. Tupplonen versprochen/auch bezogen/so antwortete dochder Commendant/daßer zwar/ demBefehl/ welchen die Drohungender Franzosen anjetzo auszufertigen gezwungen / gehorsamlich nachle«ben sollte; allein es wurde dieser Befehl gar weit von dem ersten/ so ervon IH.Hochfürstl. Durch!, ihren Administrator/ ber jetztnicht in demLand zu gegen/ dev Anvertrauung dieser schönen Vesiung/empfangen/überwogen/als welcher chm bev hoher Eyds-Pflicht selbige mensch-möglichst zu beschützen und zu verteidigen anbefoklen / welchen Hoch-fürftl. Befehl er dann/so lang er eine Hand regen könnte / gehorsamstNachzukommen gesonnen»
Nachdem nun die Burgerschafft/ die Französische Anforderung Borger-und des Commendanten dgraufgethanen Entschluß vernommen/ wa- schajsiwmren sie höchsipergnügt/ und verschworen sich bißaufden letzten Bluts-- dm. Com-Pröpsten bey ihm beständig zu verbleiben. Inzwischen hatten dieFran-zosen sich eingebildet / es würde das Drohen diese Stadt/so wohl alsandere/ihnen einliefern/ weshalben sich dann eine Schwader von 40.
Pferden bey der Vestung sehen ließ/zoo. Pferd aber in dem KlosterAdelberg/andertbalb Stunden seitenwerts gelegen/ sich enthielten / dieBeruAng zumEinzug allda gantzunzweiffendlich erwartend.
Weil es aber nicht nach ihren Willen ergehen wollte/und sie vondem zurückgelangten Officier/ die Resolution des Commendanten ver-nommen/als stimmten sie das alte Droh-Lied wieder an / und wollenhaben/daß durch einen Abgeordneten nach gedachten Commendantengeschickt/und ernstlich die Vestung zu übergeben / Befehl ertheilt wer-den möge; welches dann auch soll geschehen seyn; dem aber der Com-mendant nicht ngchkpmmen wollte/sondern sehr zornig von dem Abge-ordneten Mg gieng/undauf die fürgestellt gewiß-erfolgende Plünde-rung und Grand der Residentz-Stuttgard antwortete: Laßt sie im-merhin Plündern und Brennen/ wann sie es mit guten Gewissen be-fugt/ ich kan um dieser Drohung wegen noch lang nicht die Vestung soliederlich übergeben» - Der Met
Ais solche Rede der gemeine Mann zu Obren gefast' bemuthig- w Schorn,ten sich hierauf die Weiber mit Kuchen-unv Stall Gewehr / den / zur dorff/ab,sn-llb rl'efsirutig der Vestung rathenden zu verfolgen / der sich dann ge/ d-rug dirzwungen befand aufdas Rahtkauß zu flüchten/womit gleichwohl die- Weiv-r/se.jer Wetber-Unruhe sich noch nicht legte/ sondern Fettigst fort dauerte/
Bbb b st indem gcsrhtMeu.