546 Rom. Rais. Mas und der-o
weder von ihren GQttts-Dienst noch bürgerlichenVorrechtenniögmverstossen werden-
Welches dann um so vielmehr nöthigist/ weil bas Aufnchmenund Sicherheit/ sowol des Königs selbst/ dero Familien / und aller diemit hoher Autoritär begabt sind; als dasWokergehen dervVolckSund Unterkhanen gar genau auf der punctuellenBeobachtunZder Ge-setzs/ Freyheiten und Gebrauche beruhet. Aus diesen Grund nunsmdwir verpflichtet kund zu macken / wie daß wir zu unfern grossen Leidwe-sen sehen müssen / daß dir Rathe / die das meiste Ansehen jetziger Zeitbey dem Könige haben/ den GOttes-Dienst / Gesetze und Freyheiten/dieser Rücke herunter gebracht/ und alle Sachen welche die Gewissen/Fr,-Herten und Eigentum derselben betreffen / einer arbitraircn Regi-rung unterworffen haben/ und das nicht allein heimlich und indirekte/ftmderngantz öffentlich mit ungebundener Macht.
Diese böse Rathe/ damit sie zu ihrem Zweckgelangen/der SachetineangenehmeFarb anftreichen/und sie scheinbar machen möchten/ha«den erdachr/und dem König zugeeignet eine Macht/in allem zu dispenssren / Kraffc welcher er denn berechtigt/ dieExecution der jenigen Gest-tze/lo durch die AuthoritätdesKönigs und Parlemenrszur Ruhe/undAufnehmer, der Unterthanen befestigt worden/ aufzuheben; haben alsohierdurch dieGesetze entkräfftet und Frucht-los gemacht/ da doch nichtsGew ssers / a's: Gleichwie keine Gesetze können eingeführet werden/essey dann/ daß der König und dasPariemsnt beyderseits dieselbigebekrass'gt; Also können auch die sotbaner Weis bestättigte Gesetze(sonder lich solche / die die allgemeine Ruhe und Wolstand der Nationa"b>y auch das Lcken und Freyheit eines jeden Unterthanenbüreffen)nicht abgsschaffet und vernickkjgl w.rden/ als durch die gleichförmigeAatori'ät des Königs und des Parlaments zugleich.
Da m wicwolder König dieStraff/so einemMissethater zuerken-net wordn erlassen kan / als zum Exempel: in punöto hoher Verra-thrrey und andersrMifferhLten/sokan manvoch aus kemerlevWeisdaraus schli, ssn/daßder König die Macht habe/ allen Nachdruck undalle Krafft ^sr jenigen Gesetze/die gegen hoheVerräkherey und ande-re Miss hateu bekröfftjgk sind / aufzuheben und zu vernichten: Es seydann daß man behaupten welle/ daß der König bekleidet sey mit einerdespotisch n und arbürairen Macht/ so daß das Leben/ Fr- yheiten/Ehrund Gut der U lxrtharrsn gäntzli ch und dios allein von semcmWiilenUnd eign m B lieben kep.ndiren - und ihm gäntzlich zugeeignet jeyn :Solches aber Wüste nvthwendig erfolgen / wofern d«r König die
Macht