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Thürbcgaben/^und auf des Ertz-Bischofss Barque nach Lampechfuhren / wohin ihnen eine ungemeine Anzahl Menichen / unter unab-lässigem Gejauchtz über ihre Wiedereriebigung folgten/ ja zu LampethundMargaretha wurden sogar auch die Glocken/zum Zeichen derZreude/gejauket,
Es naheke sich aber inzwischen der Königin Geburt-Stundeheran / wsnnenhero sich dieselbe am 9 ' Junii nach St. James tthub/Königin um allda ihre Niederkunfft zu erwarten/ wie sie dann auch des Mvr-fommk mit gens früh am folgenden /o. dieses zwischen 9, und iv.Uhrund if.Mi-a?n Min!" nuten eines jungen Printzen zu des König!. Hofs höchster Freude ge-sen nieder nesen. Die Princessjn von Omnien ward zwar etliche Tage vorhero/^ ' wie in solchenFällm gebränchllch/;u dieser bevorstehenden Entbindung
eingeiadm / aber sie hatte ihre Ursachen / in Holland zu bleiben / undihre Schwester die Princessjn Anna von Därmemarck/ war Zeit die-ser Niederkunfft in einem Gesund-Bad.
Freude des Der Lord Major ließ alsobald alle Glocken/ in Landen/ lautest/Königs und die'.Kanonen im Tour (ssbrennen. Doctor Waldegrave derAer diesen Königin Leib-Medirus/ so sich bey der Königl. Entbindung sehr sorg-bezeugt haben / ward zum Ritter gemacht / und der Ammedes neugebo.hrney Printzen 500. Gumees verehrt/ auch alle andere/ sodabey gewesen/ stattlich beschenkt. Lady Clerk ward dem Säug-ling zur Säug-Amme verordnet/ unter einer jährlichen Pension vonfoo. Pfund Sterlings/ Zeit ihres Lebens/ über welches sie / da siedem Printzen zum ersteumal an die Brust legte / ein grosses Presentempfing.
Angestell- De« Nachmittag ward folgende Proklamation publicirt:res Danck- " " James König, .' '
Fest wegen ^s^Achdem cs GOkt dem Allmächtigen aus seiner grossen und be-^eburt « harrlichen Gnade gegen Se. Mayest. und diese Königreichedes Pc>n« Tv.L' gefallen / ihn und Se. Köyigi.Gemahlm / der Königin / mit^ ' einem jungen Printzen / und diese Königreiche und Herrschafftsn miteinem künfftigen Regimen zu segnen/ hatSe.Mayrst. heut in demRath gegenwärtig für dienlich erachtet/ einen Tag zur öffentlichenDancksagung/ GOt.t dem Allmächtigen vor so grossen Segen in die-sem Königreich anzuordnen. Und ördinirt und befiehlt Se. Mayest.demnach / bevorstehenden Sonntag / als den 27. des gegenwärtigenMonats Junii/in denen Städten Lsydsnund Westmünster und io.Meilen herum; und den n. Julii nachstkünfftig in allen andern Ortendstfts Königreichs von Engeland/ dem Fürsteychmn Wallis und
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