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Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
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315
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Triumph-leuchtender Rri egs-Hel m. Vr'erdterTher'l. zrf

4. Auch sollen sie Macht haben über obige acht metallene Stücknoch einen Feuer,Mörser/ Bomben von ein bis 200. Pfund schwer zuwerffen/ mit wegzuführen.

5. Desgleichen auch vier von denen in der Vestung befindlichenkupffernen Schiffen / nebst denen Wägen worauf selbige geladen undanderer Zugehöre.

6. Soll alles Gold und Silber / so in bemeldter Vestung denenOfficirern/ Handels,Leuten und andern Particular>Personen zuge-hört/unangefochten heraus pasiirt/ und in guter Sicherheit nacheeHagenau begleitet werden.

7. Sollen zu Uberbringung der am wenigsten Beschädigten undKrancken zwanzig bespannte Wagen hergegeben / die aber so kranckerund härter verwundet sevn/ also/ daß sie über Land nicht wol fort-gebracht werden können/ allernächst der Vestung auf den Rhein zuSchisi gebracht / und bis gen Hagenau mit nothwendigen Schiffleu-ten und Convoy überbracht werden. Eben diese der Krancken undBeschädigten Sicherheit / soll auch auf dero Officirer/ Wundärtzteund andere zu ihrer Überbringung verordnet Personen / ja sechstenauch auf die Medicamenten / Verpflegung-- Mittel und andere-thige Sachen verstanden werden.

8- Soll nicht zugelassen sevn ein und anderseits bis auf dieseStund gemachte Beuten/auch sechsten nicht die Pferd«/so vor oderunter wahrender Belagerung genommen worden/ wieder zu fordern/und arWhaiten,

9. Soll allen so wol Frantzösisch- als Teutschen Burgern fre-stehen/ daseibsten zu verbleiben / oder aber / ob sie wollen/mit derGuarnison zugleich ausziehen/und all dasjenige/ so ihnen zugehört/mitzunehmen/ welche Frevheit dann ihnen noch auf 4. Monat wei-ter hinaus vergönnet seyn soll / ohne daß unter währender solcherZeit dieselbe sich einiger Beunruhigung / aus was Ursachen solche-auch seyn mögt« / zu besorgen hatten,

10. Sollen die jenige/so voroder unter wahrender Belagerungbeyderseit gesangenworden/folg^nds der Verztjchnuß so je ein Th ildem andern zuschickenwird/ ohne einigen Entgelt wieder zuruck gege,den werden/ was nun von solchen Gefangenen/als aus dem Kaiser-lichen Lager in die Vestung hinein/ und herwieder aus der V stungin das Kayserliche Lager hinaus geliefert werden wird/ das soll bey«derseits ohngefährt / mit nöthigen Paßporten und Geleiten versehen

werden.

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