Druckschrift 
Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
Entstehung
Seite
289
Einzelbild herunterladen
 

Helm. Vierdrer Theil. r 89

Speyer/Äugspurg/Nürnberg/und Uim/daß sie ihre Rachs-Freunde/über der Stadl Betrangnißzu berathschlagm/gen Meintz wolren zu-sammen ;ch!cken/damjtsis nicht zu des Reichs und des Lands Scha-den / in dcs Ertz-Bischoffs und Stiffts Gewalt bezwungen werde; inwelches Ansuchen berührte Stadt auch gewilligt. Anno 14fr-ward .die Stadt Maintz und Burgerschafft vom Rothweilischen Hosgericht .in die Acht erklärt / weswegen dann die Handfeste und Bundnüs der ^ "Städte Maintz/ Worms und Speyer/dieses Jahr nicht mehr ge-klärt,schwohren/ wie es von Alters Herkommen gewesen.

Als im Jahr r^r.zween Ertz-Bischöff« von Maintz regierten/Meyverlohre darüber die Stadt/so jederzeit eine freyeReichs-Statt ge, BisErwesen / ihre unschätzbare Freyheit. Dann nachdem Chur-Fürst Mauser»Dieterich zu Maintz/ein Graf von Isenburg/durch Beystand Chur-""vt.

Fürst Friederichs/Pfaltz-Grafevs/ sich bißhero bey dem Ertz-Bistumgehandhabt/ in der Stadt Maintz seinen Hofgehalten/ der Rach undBurgerschafft sich auch gegen ihn zu Hülff und Bevstand verpflichtet/trachtete seinGegentheil Adolph vonNaffau-Wißbaden auf einen ge- Anftk-l-,-schwinden Anschlag/dadurch er die Stadt Maintz in seinen Gewalt auf dieund Chur,Fürst Dieterich um das Ertz-Stifft bringen möchte. Zu Stattsolchem Vorhaben verbalsten ihm Hertzog Ludwig von Veldentz/Graf MaiatZollwig von Sultz und Graf Eberhard von Königstein. Er brachtauch zur Hand zween Burger Ortwein und Deudo/welche alle Gele-genheit der Stadt/und an welchem Ort selbige am leichtesten anzu-greiffen und zu gewinnen / gewust und offenbahrt.

Als nun bemeldte Herrn in Geheim eine gute Anzahl wvlge-rüstetes Volck in Bereitschafft gebracht/sind sie/in obgedachtemJabr/an dem Fest'Abend der bevden Apostel Simonismnd Juda aufgebro-chen/und Nachts mit ihrem Heer für die Stadt kommen/deren ohn-gefehr roo. und darüber / haben an einem Ort / da wegen Hecken/

Stauden und anderer Verhinderungen/niemand in der Stadt ver-meint/daß von dorther ein Überfall zu desorge/deshalbö auch mit keinerAamWacht bestellt gewesen/hindurch zur Stadt Mauern genähert /

Leitern angeworffen und in aller frühe die Stadt erstiegen. gen.

Die Wächter sind nach ihrer bösen Gewonheit mrt Weinwolbeschenckt im tiefen Schlaff gelegen/ welche sie zuförderst angegrif-fen/ und still zu seyn und das Maul zu halten genotbigt/ darauf m allerEil die Gau-Psorte gespalten / zerhauen und geöffnet/ dadurch dieFürsten und Herrn mir allen Volck in die Stadt emgebrochen. Be»)währenden solchen Getümmel/Auflauf und feindlichen Unwesen / »st

Oo d»e