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Vierdter Theil (1690) Darinnen nicht nur die Fortsetzung des Kriegs wider die Ottomannische Pforte, sondern auch die Ursachen des neu-angeflammten Kriegs mit Frankreich ... abgeschildert ...
Entstehung
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TrlNmph -l ettckstcnbeeRti e g'sHelm .' Viex'drerThels. 279

7. Sollen Ihre Churff. Gnaden bey ihrer vorigen und freym'Regierung so wohl in Geistlichm als weltlichen Sachen wir vor alsoNach csntinuiren; auch

8- Vollkommene Frechen haben nach ihrem Gefallen von hießsb und zuzureiftn.

9. Soll ein Höchwürdl'ges Dsm-Ca-Itel / wie inqleichen devKlerus Lecunäarirrs und sämtlicher Ade! / auch alle ErtzstifftlichsMim'stri/ Beamte/undBeditMe/ bey ihrer Immunster/ Prero-qativen / Privilegien wie sie bishsro gewesen / allerdings verblei-ben/ demselben auch frsy stehen / mit AM und Kindern/kamt allen-ihren Effecten Md Zugehörigen/ nach Belieben hinweg zu ziehenünd wieder zu kommen / und Ihre Churff. Gnaden und ein Hochwür-diges Dom-Capikel Macht haben / denenselden die hiezu benöthigtsPäsftzu errheilen/ welche demn vonderGmerasikäl er thsilten Pässenzleich geachtet werden/und gültig ftyn sollen.

io» Solle» die König!. Völcker schuldig ftyn / Ihrer Chnrfl.Gnaden undE.Hochw. Dom-Capitels Land undUnterchanen/ wieungleichen deß dlleri fecUnclürii und anderer Geistlichen und desAdels Güter / so wol diß- als jenseits Rhein / zu conftrviren/und ihre Renten und Gefälle gleichwie vor diesen / ohne einigen M»ggnz oder Auffag / geniesen zu lassen. So sollen auch

r 1. Alle geisiuch - Häuser und Klöster/ wie auch denen von Adel/und anderer Ertzstifftlichen Ministern und Bedienten / und der Uni-sersitets Verwandten Häuser und Wohnungm in allhiesigexStadt von allen Einquartirungen gemeldter Königl. Völcker/ soetwa hinein gelegt werden möchten / exempt ftyn / und die Burger-schafft / so viel inlmermögiich/ darvon auch Verschonet bleiben / unddis Reßarlision oder Austhsilung der Quartiren/ oder Billetten mitZuziehung der Deputrrten von hiesiger Stabt gemacht werden.'Lctzllch und

ir. Soll Ihrer Churfürstlichen Gnaden Residenz/ falls siean ein oder andern Hr! verreisen werden/ von aller EiniogierunZZämstich befteyet bleiben / und zu derselben besserer ConservationHöchstgchachter Ihrer Ehmsürstlichen Gnaden Statthalter / wieauch andere Osftciers/ so darinnen wahr nder Ihrer Abwesenheit«twan lvgiren möchten / mit aller Höffigkeit von ihnen rrackirtwerden.

Mitt: ist obgemMer und verglichener Aceordö - Punkten / sollendi« Schlüffe! und Pforten dieser Stadt und Schantze in mehr

Höchst»