L78 Rom. Rais. Mas, und d er- hohen Alliieren
Gnaden / in dero Abwesenheik aber von dero Statthaltern / sojeder-zeit auß dem Mittel eines Hochwürdigen Dom-Capitels daftlbstenseyn solle / empfangen/ und eben den Resp rc / so ihre eigene Välckerderoselben erwiesen/ bezeigen solle/ jedoch ohne alle weiters sydlicheVerpflichtung.
2. Sollen Ihrer Tburfl. Gnaden Välcker/ so dermalen inMayntz ligen / mit aller Freyheit und Ehren / samt ihren Gewehr unsBagage auszlehm / und an diejenige Oerker/jedoch jenseits Rheins/wohin höchst-gedachter Ihr. Churfürstl. Durchi. Gnaden beliebigseyn wird / begleitet werden. So dann
z° Sollen die Königlichen Commiffarii das Zeughaus in Be-sitz und Verwahrung nehmen / über alles Geschütz / Waffen undMunition ein Jnventarium aufrickken/ und Hey Abzug der König!.Guarnison gemelbtes Geschütz und Munition restüuirt/ wie auch die-jenige Munition/ so alsdann abgehen wird / bezahlet werden. Fer-ner solle
4- Denen Königs. Vvickem/ so indieft Stadt undSchantzeverlegt werden/ihr Unterhalt / so längste darinnen verbleiben mot-ten/ vom König gereicht werd.n/ ohne daß die Bürger undIuöe»daselbsierr/ noch auch andere Ihrer Ckur.fürst!. Gnaden Untertha-nrn/ worunter auch dis in die Stadt Geflüchtete und deren Güterund Effecten begriffen werden / das geringste / eö sey auch was es wotiie/beszuttagsn schuldig oder gehalten seyn. Auch solle.
f. Das Commercium zu Wasser und Land frey und ohngehimdert bleiben / und denen Schiffahrten undSchifflcutsn sreyrr Puß-untz Repaß: wie ingleichen auch denen Posten und nöthiger Corre-spondentz zu Unterhalt und Fortführung gedachtes Commercii/ derHeye Lauff gelassen werden / und allen Inwohnern dieser Stadt/wieUngleichen allen andern Untertkanen und Angehörigen diests Echstiffts/srey stehen / ohne einige Verhindernd mit allen denen Ihrigenaus und einzuziehen / worzu ihnen dienöthige Paß ertheilt werden sol-im. Wie bann ferner
6. Ihre Chursi. Gnaden deroSchatzung/ Zölle/ Renten undAuflagen / Dis nicht weniger dem Llero primario und secunflsriound allen übrigen Geistlichen und K!östmi/so dann dem gantzen Ada/Churfürstl. M.inistris / Beamten und allen übrigen Unterthanen/ihre Gefälle/ Einkommen und Güter hmsür.o wie bichers peOlD. . ...