r;6 Röm. Rais. Mas. und deren hohenAs liirteti
Dem Römisch-ertheilten Gesetz gemäß; ( 2 ) die Gaffen gantz ordentlichangelegt/so von denen inBauwesen ganz ungeübten Teulschen keines-wegs kan zugeeignst werden; (r) Der Römer Götzen-Bmpel inner-halb derRingmauer erbauet/ wie aus der Kirche derGöttinDianszuöberlt inderStadt/Veneris an demOrt wo itztS.GuidonsKirch/unMercmii/wo nach der Zeit von Dagoberts S.Germanni Stifft er-baut worden/erweislich. (4-)Daß die öffentliche RömischeStadl-Ge«bäuneckstens an den Marckt gebaut/welches auch hiezu Speyer KeyNachsuchung und Alterthums- Erkundigung gegründet, (y) DieWasserleitung des Bachs /dis Speyer genannt/ durch die Stadt unddahinder zu nächst in den Rhein/mit welcher Bemühung die Butschenfich nimmermehr beladen hatten; denen Römern aber ihre Gewohn-heit gewesen.
Ist also so klar als der HBrTag/daßSpeyer/ivie sie heutigsTagS.. nock bffchaffen/ihre Erbauung denen Römern zu dancken/welche auchSpeyer ist Stadt für ein k^unicipium oder Freystadt gehalten/dersnBur-"der ger eben der Freyheit fähig und kheilhafkig gewesen/alsdiesomRomRömer, gewohnt; ja die noch biß auf diesen Tag theils vollkommene/ tbeilSdurchlangwührlgeZejtverfchrkeSchrifftenundBuchstabm/von denenwir nur etliche zur Prob «in - und anführen wollen/ werden all^n noch. übrigen Zweiffel benehmen; als erstlich des Keyfers Lonttankü bis-
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Noch ein anders u'erlichers und grössers Gedächtnis / wegen Al-ters aber an derSchrifft ganz unleßliches/findet wan/nebst dem obigen/m dem so arnannren Retscher/ da Letzt die lateinische SMule »st/einge-
In/criptis. Mmenr mit Laubwerk und andern alten Zierrath ganz vollkommen/vöndenÄ mir dieserAuffchrifft prangend: v.kol.
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