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Lfg. 9 (1825) Der preußische Staat ; Abth. 1
Entstehung
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Geschichte und Alterthumskunde Westfalens zu Paderborn. DieGesellschaft nützlicher Forschungen im Gebiete der Künste, schönenWissenschaften und Römischen-Alterthümer zu Trier. Die Ver-eine zur Beförderung des Gewerbfleißcs und Beförderung des Gar-tenbaues zu Berlin.

Kunst gegen stände.

Die königliche Akademie der bildenden Künste und mechani-schen Wissenschaften in Berlin, verbunden mit dortiger Bauaka-demie. Die Kunst- und Bauschulen zu Halle, Magdeburg, Er-furt, Breslau. Die Kunstakademie zu Düsseldorf, die Kunst-schule zu Danzig. Die Provinzialkunstschule zu Königsberg. DieSingakademie zu Berlin. Die musikalische Akademie und der Ge-sang - und Musikverein zu Potsdam. Die Musikinstitute zu Düs-seldorf und Koblenz.

Gemäldegalerien.

Zu Berlin, zu Sanssouci, zu Maria Magdalena in Breslau,zu Düsseldorf.

Sternwarten.

Zu Berlin, Halle, Königsberg, Breslau, Danzig, Bonn,Greifswalde und Düsseldorf.

Botanische Gärten.

Zu Berlin, Breslau, Münster, Halle, Bonn, Königsbergund Münster.

Wohlthätigkeitsanstalten.

Die Bibelgesellschaften zu Berlin, Königsberg, Stettin, Halle,Breslau, Bunzlau, Wesel, Elberfeld, Neuwied, Nordhausen,Danzig, Köln, Liegnitz, Erfurt und Magdeburg. Die Vereinefür christliche Erbauungsschriften zu Berlin, Beeskow, Glogau,Stralsund, Görlitz und Stendal. Die Vereine zur Unterstützungdürftiger talentvoller Jünglinge, die studieren oder höhere Künstelernen wollen, zu Königsberg, Gumbinnen, Potsdam, Danzig,Bromberg und Frankfurt. Die Berliner-, Mindener-, Bres-lauer-, Posener-, Königsberqer - und -Oletzkoer-Gesellschaft zurBeförderung des Christenthums unter den Juden. Der Königs-berger Verein zur Unterstützung und Erziehung verwaister Mäd-chen. Der Berliner Verein zur Erziehung sittlich verwahrlosterKinder. Die Vereine zu Stettin zur Unterstützung der Wittwenund Waisen. Der Danziger Verein zur Verbreitung handwerklicherGewerbe unter den Israeliten. Die Berliner deutsche und französi-sche Gesellschaft zur Unterstützung der Hausarmen. Der Magdebur-ger Frauenverein zur Unterstützung armer verheiratheter Wöchnerin-nen. Der Erfurter Verein (Martinsstift) zur Erziehung und Rettungder hülfslosen verwilderten Jugend. Der Mindener Jungfrauen-verein. Der Koblenzer Jungfrauenverein mit Armenschule. DieBürgcrrettungsinstitute zu Berlin, Stettin und Magdeburg. Die

Kircheisensche Stiftung zur Unterstützung Berliner Jubelgreise. DieBülow-Dennewitzische Anstalt zu Königsberg, für erblindete Krie-ger. Die Versorgungsanstalt alter katholischer Geistlichen zu Cros-sen im Braunsberger Kreise. Die Pott- und Cowlesche Anstalt zuElbing. Die Wadzeck-Anstalt zu Berlin. Das Louisenstift unddas Friedrichsstift zu Berlin. Die Stiftung zur Ausstattung tu-gendhafter Mädchen zu Potsdam. Das Institut zum Besten nokhlei-dender Handlungsdiener und das Hausarmen-Medicinalinstitut zuBreslau. Die Versorgungsanstalt für unbemittelte adliche Fräuleinzu Großtschirnau. Die Konvcrte zu Köln für arme ledige Frauen-zimmer und Wittwen. Die i Z Wohlthätigkeitsanstalten zu Aachen.Waisenhäuser finden sich in allen größeren Städten. Das MUi-tairwaisenhaus zu Potsdam. Das Soldatenkindererzichuttgsinsti-tut zu Stralsund. Das große Waisenhaus zu Halle. Das Wai-senhaus zu Bunzlau, verbunden mit einem Schullehrerseminar.Das Waisenhaus zu Züllichau, nebst dem damit verbundenen kö-niglichen Pädagogium. Das Waisenhaus zu Köln. Die Erziehungs-anstalt in der vormaligen Abtei zu Düsselthal- Die Nettungsan-stalt für arme verwahrloste Waisen. DaS große königliche Hospi-tal im Löbenicht zu Königsberg. Das Salzburger Hospital zu Gum-binnen. Die Charite zu Berlin. Das Krankenhaus zu Allerheili-gen in Breslau. Die Militair-Jnvalidenhäufer zu Berlin, Ryb-nik, Stolpe. Die bedeutenden Stadt- und Landarmenhäuser zuDanzig, Potsdam, Kreuzburg, Breslau, Lauban, Stargard,Aachen, Brandenburg, Tabiau, Damm, Strausberg, Wittstock,Havelberg,' Neustettin, Trier und Uckermünde. Die Irrenhäuserzu Königsberg, Sorau, Neu-Ruppin, Jauer, Plagwitz, beiLöwenberg, Luckau, Brieg, Stadtberg, Sregburg, Köln undDüsseldorf. Die Straf- Zucht- und Besserungshäuser zu Span-dau, Naugardt, Kleve, zu Trier, zu Graudenz, zu Werden,Herford, Neuhaus, :zu Rawitsch, Jauer, Schweidnitz, Brieg,Stralsund, Stettin, Colberg, Danzig, Breslau, Erfurt, Groß-salza, Mühlhausen, Aachen, Altena, Rössel und Landsberg.

Staatsverfassung.

Unumschränkte erbliche Monarchie in der Nachfolge des HausesHohenzollern, erblich in männlicher und weiblicher Linie in geraderAbsteigung aus die ältesten Prinzen des Hauses. Der König warbisher in den deutschen Provinzen mit dem arten und in den nichtdeutschen mit dem i Zten Jahre mündig. Die Religion des Mo-narchen so wie die seines Hauses ist die protestantische nach KalvinsDogmen. DerKönig genießt keine eigne Civilliste, sondern seineBedürfnisse aus dem Staatsvermögen. Die gewöhnliche Resi-denz ist Berlin, jedoch sind Königsberg und Breslau auch Residenz-städte. Die wichtigsten Lustschlösser sind: Potsdam nebst Sans-Souci, Lharlottenburg und Schönhausen. Das Preußische Volkbestehet mit Ausschluß der überrhcinischen Provinzen, wo gleichebürgerliche Rechte stattfinden, aus dreierlei Ständen: i) den Adel,der sich in den hohen und in den niedern theilct, zu ersterem gehö-ren die mediatisirten deutschen Fürsten: der Herzog von Arenberg,

der Fürst von Bentheim-Steinfurt, der Herzog von Croy, derFürst von Hohensolms, der Fürst von Kaunitz, der Herzog vonLooz-Coswaren, der Fürst von Salm-Horstmar, der Fürst vonSalm-Kirburg, der Fürst von Salm - Salm, der Fürst von Solms-Braunfels, der Fürst von Wied-Neuwied, der Fürst von Wied-Runkel, der Fürst von Witgenstein - Berleberg, der Fürst von Wit-genstein-Witgenstein, der Großherzog von Hessen wegen Broich-Styrum, der Fürst von Hatzfeld wegen Wildenburg, der Graf vonBentheim-Tecklenburg, der Graf von Stolberg-Wernigerode, derGraf von Walmoden, der Freiherr von Bömelberg, der Freiherrvon Grote; ferner die Schlesischen Standesherren: der Herzog vonAnhalt Pleße, der Herzog von Braunschweig, die Herzogin vonKurland-Sagan, der Fürstbischof von Breslau, der Fürst von Lich-tenstein, der Fürst von Hatzfeld, der Prinz von Kurland-Warten-bcrg, der Graf von Reichenbach-Geschütz, der Gras von SchönaichFürst von Karolath, der Graf Henkel von Dvnnersmark, die Grä-fin von Schaberndorf; die Schlesischen Minderherren: der Grafvon Reichenbach-Neuschloß, der Graf von Strachwitz, der Grafvon Burghaus, der Freiherr von Teichmann; die Lausitzer Stan-desherren: der FürstPückler, der Graf Einsiedel, der GrafSolms,der Graf von Lynar, der Graf Brühl, der Graf Schönaich, derGraf Schulenburg, die Gräfin von der Horst und der Freiherr vonHouwald; endlich die Sächsischen Regreßherrcn: der Herzog vonAnhalt-Dessau wegen Walternienburg, der Graf von Stolberg-Stolberg und der Graf von Scolberg-Roßla, welche insgcsammtbesondere Vorrechte genießen; zu letztem oder dem niedern Adelrechnet man alle übrige Fürsten, Grafen, Freiherren, die keine stan-desherrlichen Güter besitzen. 2) Den Bürger, als vorzüglichstenBewohner der Städte, welche letztere in große (über 10,ovo Ein-wohner), mittlere (über 3500 Einwohner) und kleine (unter 3500Einwohner) eingetheilet werden, und 3) den Bauer, der in demöstlichen Theile der Monarchie, namentlich in der Lausitz und Po-sen, durch Leibeigenschaftsverhältnisse sich sehr gedrückt befindet.Eine ständische Verfassung ist der Nation zugesichert worden undauch schon für einige Provinzen in Wirksamkeit getreten.

Da zum deutschen Bunde 3 307, za Meilen mit einer Volks-menge (1825) von 8 - 586,579 gehören, so nimmt Preußen in derBundesversammlung die 2. Stelle ein und führt in Pleno 4 Stimmen.

Die Ritterorden theilen sich in solche der Hofehre und die desVerdienstes; zu ersteren gehören: i) der schwarze Adlerorden, 1701vom Könige Friedrich I. gestiftet; 2) der rothe Adlerorden, dessenerste Klasse als Hofehre, die beiden letzkern Klassen aber, als Ver-dienstorden gelten; er ist 1724 vom Margraf Georg Friedrich Karlvon Brandenburg Baireuth gestiftet; zu den Verdienstorden rechnetman: r) den Orden xour 1 e IVlerlte, vom König Friedrich II.1740 errichtet; 2) der Johannitterorden, gestiftet 1312 zum An-denken der erloschenen Ballei Brandenburg; 3) der Orden des ei-sernen Kreuzes, für das Verdienst in dem letztem Freiheitskampfeam io.März i 8 i 3 gestiftet, er bestehet aus einem Eroßkreuze und2 Klassen der Ritter; der Louisenorden vom 3» August 1814, für